In Österreich wird seit der Zeit der keltischen Besiedlung - das heißt bereits vor knapp 3.000 Jahren - Weinbau betrieben. Die burgenländische Gemeinde
Zagersdorf im Weinbaugebiet
Neusiedlersee-Hügelland und die niederösterreichische Gemeinde
Stillfried im Weinbaugebiet
Weinviertel gelten als älteste Weinbau-Gemeinden Österreichs. In beiden Orten wurden Traubenkerne gefunden, die aus der Zeit 700 bzw. 900 v. Chr. stammen und eindeutig der Spezies
Vitis vinifera zuzuordnen sind. Die Aufhebung des durch Kaiser
Domitian (51-96) erlassenen Auspflanzverbotes von Rebstöcken außerhalb Italiens durch Kaiser
Probus (232-282) wirkte sich entscheidend auf den Weinbau aus. Denn damit begann in den Provinzen Noricum (Ober- und Niederösterreich) und Pannonien (Burgenland) eine geordnete Weinbaukultur. In den langen Wirren der Völkerwanderung kam der Weinbau fast zum Stillstand. Er wurde erst wieder ab dem 9. Jahrhundert unter Einfluss von Kaiser
Karl dem Großen (742-814) wiederbelebt. Besondere Verdienste um den Weinbau sind den Orden der
Benediktiner und
Zisterzienser zuzuschreiben. Im Mittelalter waren die Klöster und Bistümer
Klosterneuburg, Melk und Göttweig die Träger der Weinbaukultur. Das älteste noch bestehende Weingut Österreichs, das
Freigut Thallern bei
Gumpoldskirchen mit 70 Hektar, wurde 1141 von den
Zisterziensern gegründet. Und die Anfänge des
Dinstlgutes in der
Wachau gehen sogar bis in das 9. Jahrhundert zurück.
Die älteste österreichische Weinbauordnung mit Regelungen bezüglich Arbeitszeit und festgelegten Strafen bei Weintraubendiebstahl stammt vom Habsburger Herzog Albrecht II. (1298-1358) aus dem Jahre 1352 (siehe dazu unter
Weingartenhüter). Bereits im Mittelalter gab es auch eine Einteilung in Weinqualitäts-Klassen (siehe dazu unter
Burgenland). Im 16. Jahrhundert erreichte der Weinbau in Österreich seinen Höhepunkt, die Rebfläche war mit rund 150.000 bis vielleicht sogar 200.000 Hektar zumindest dreimal so groß wie heute (50.000 ha). Der Salzburger Mönchsberg war ebenso mit Reben bepflanzt wie die Abhänge des Semmering. Es gab Weingärten bei Linz (Oberösterreich), bei Salzburg und in großem Umfang auch in Kärnten und Tirol. Und die Hauptstadt
Wien ist buchstäblich auf Weingärten erbaut. Das wahrscheinlich älteste in Deutsch erschienene Weinbuch des Geistlichen Johann
Rasch (1540-1612) beschreibt ausführlich den Weinbau, die Kellereitechniken und die Trinksitten dieser Zeit. Durch das Aufkommen des
Bieres, hohe Abgabenbelastungen und den Dreißigjährigen Krieg kam es aber im 17. Jahrhundert zu einem Niedergang. Probleme brachte vor allem die Steuer, sinnigerweise auch
Ungeld genannt, denn sie wurde innerhalb von zwölf Jahren von 10% auf 30% erhöht.
Dies führte dazu, dass viele Weingärten gerodet und statt dessen Weizen oder andere Produkte angebaut wurden. Nun wurden minderwertige Rebsorten bevorzugt und daraus billiger Massenwein gewonnen. Unter
Maria Theresia (1717-1780) wurden Anordnungen zur Verwertung billigen Weines erlassen. Es entstanden viele Essig-Siedereien, Schnaps-Brennereien und Senf-Herstellung aus Traubenmost. Unter Kaiser Josef II. (1741-1790) wurde am 17. August 1784 in einem schriftlichen Erlass erlaubt, die eigene Fechsung auch im eigenen Haus zu verkaufen. Er legte damit den Grundstein für den Wiener bzw. österreichischen
Heurigen. Im 19. Jahrhundert kam es zu einigen Katastrophen. Ein extremer Kälteeinbruch, aus Amerika eingeschleppte Pilzkrankheiten, Virenkrankheiten sowie als negativer Höhepunkt die
Reblaus verwüsteten ganze Weinbaugebiete. Nach Österreich gelangte der Schädling wahrscheinlich im Jahre 1867, als August-Wilhelm Freiherr von
Babo (1827-1894), Direktor der 1860 gegründeten
Klosterneuburger Weinbauschule, aus Deutschland amerikanische Rebstöcke geschenkt bekam.
Ein Meilenstein in der österreichischen Weingeschichte wurde durch Robert
Schlumberger (1814-1879) gesetzt. Dieser stellte im Jahre 1846 seinen nach der Champagner-Methode produzierten „Vöslauer weißen Schaumwein“ vor, der zu einem großen Erfolg wurde. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die alten Strukturen durch Rationalisierung und Mechanisierung geändert. Die Umstellung auf die neue
Erziehungsform der so genannten Hochkultur durch
Lenz Moser III. (1905-1978) in Rohrendorf bei
Krems in NÖ. ermöglichte den Einsatz modernster Geräte. Nach dem „Weinskandal“ im Jahre 1985 (siehe unter
Diethylenglykol) wurden in Österreich noch strengere Gesetze und vor allem Kontrollen eingeführt, was entscheidend zur Qualitäts-Verbesserung beitrug. 1993 wurde ein Projekt mit dem Ziel gestartet, durch entsprechende Analysen und Auswahl möglichst gesunden Rebstock-Materials die Qualität langfristig zu steigern (siehe dazu unter
Zertifizierung von Rebstöcken). Anfang 2003 wurde als neue Qualitätsstufe
DAC (Districtus Austriae Controllatus) eingeführt, das dem italienischen DOC oder dem französischen AOC entspricht. Der erste Herkunftswein war „DAC Weinviertel“ (aus der Sorte
Veltliner).
Für die Erzeugung von Qualitätswein oder Qualitätswein besonderer Reife und Leseart (Prädikatswein) dürfen derzeit 35 Qualitätsweinrebsorten verwendet werden. Die zulässigen Synonyme sind in Klammer angeführt (in der Tabelle sind auch noch weitere angegeben). Die 22 weißen Sorten: Bouvier, Chardonnay (Morillon), Frühroter Veltliner (Malvasier), Furmint, Goldburger, Grauer Burgunder (Pinot Gris, Ruländer), Grüner Veltliner (Weißgipfler), Jubiläumsrebe, Müller-Thurgau (Rivaner), Muskateller (Gelber Muskateller, Roter Muskateller), Muskat-Ottonel, Neuburger, Roter Veltliner, Rotgipfler, Sauvignon Blanc, Scheurebe (Sämling 88), Sylvaner (Grüner Sylvaner), Traminer (Gewürztraminer, Roter Traminer), Weißer Burgunder (Weißburgunder, Pinot Blanc, Klevner), Weißer Riesling (Riesling, Rheinriesling), Welschriesling und Zierfandler (Sopätrot). Die 13 roten Sorten: Blauburger, Blauer Burgunder (Blauer Spätburgunder, Blauburgunder, Pinot Noir), Blauer Portugieser, Blauer Wildbacher, Blaufränkisch, Cabernet Franc, Cabernet Sauvignon, Merlot, Ráthay, Roesler, St. Laurent, Syrah und Zweigelt (Blauer Zweigelt, Rotburger).
Die Rebflächen sind zu rund 75% mit Weißweinsorten und zu 25% mit Rotweinsorten bestockt, wobei sich in den letzten Jahren ein Trend zugunsten der roten Sorten ergibt. Der Veltliner als
die Leitsorte Österreichs liegt mit 36% Anteil eisnam an der Spitze, gefolgt vom ebenfalls typisch österreichischen Zweigelt mit 9%. Der Rebsortenspiegel Status 2000 (die Sorten Weißburgunder, Chardonnay und Morillon sind gemeinsam erfasst):
Rebsorte
|
Synonyme - Spielarten
|
Farbe
|
Hektar
|
%-Ant
|
| Veltliner |
Grüner Veltliner, Weißgipfler |
weiß |
17.479 |
36,0 |
| Zweigelt |
Blauer Zweigelt, Rotburger |
rot |
4.350 |
9,0 |
| Welschriesling |
- |
weiß |
4.323 |
8,9 |
| Müller-Thurgau |
Rivaner, Riesling x Sylvaner |
weiß |
3.290 |
6,8 |
Chardonnay
Morillon
Pinot Blanc |
Feinburgunder
Chardonnay
Weißburgunder, Klevner |
weiß |
2.936 |
6,0 |
| Blaufränkisch |
Blauer Limberger, Limberger |
rot |
2.641 |
5,4 |
| Blauer Portugieser |
Portugieser |
rot |
2.358 |
4,9 |
| Riesling |
Weißer Riesling, Rheinriesling |
weiß |
1.643 |
3,4 |
| Gemischter Satz |
- |
weiß |
1.371 |
2,8 |
| Neuburger |
- |
weiß |
1.094 |
2,2 |
| Blauburger |
- |
rot |
884 |
1,8 |
| Frühroter Veltliner |
Frühroter, Malvasier |
weiß |
626 |
1,3 |
| Scheurebe |
Sämling 88 |
weiß |
530 |
1,1 |
| Blauer Wildbacher |
Schilcher |
rot |
464 |
1,0 |
| Muskat-Ottonel |
Feinschmeckerter |
weiß |
418 |
0,9 |
| St. Laurent |
- |
rot |
415 |
0,9 |
| Pinot Noir |
Blauburgunder, Blauer Spätburgunder |
rot |
409 |
0,8 |
| Bouvier |
- |
weiß |
365 |
0,8 |
| Traminer |
Roter Traminer, Gewürztraminer |
weiß |
363 |
0,8 |
| Gemischter Satz |
- |
rot |
358 |
0,7 |
| Sauvignon Blanc |
Muskat-Sylvaner |
weiß |
315 |
0,6 |
| Cabernet Sauvignon |
- |
rot |
312 |
0,6 |
| Goldburger |
- |
weiß |
309 |
0,6 |
| Pinot Gris |
Grauburgunder, Ruländer |
weiß |
293 |
0,6 |
| Roter Veltliner |
- |
weiß |
258 |
0,5 |
| Muskateller |
Gelber Muskateller, Roter Muskateller |
weiß |
143 |
0,0,3 |
| Rotgipfler |
Rotreifler |
weiß |
119 |
0,2 |
| Merlot |
- |
rot |
112 |
0,2 |
| Zierfandler |
Spätrot, Gumpoldskirchner |
weiß |
98 |
0,2 |
| Silvaner |
Grüner Sylvaner, Sylvaner |
weiß |
53 |
0,1 |
| Jubiläumsrebe |
- |
weiß |
30 |
0,1 |
| Cabernet Franc |
- |
rot |
27 |
0,1 |
| Furmint |
Gelber Furmint |
weiß |
1,2 |
- |
| weiße Sorten |
|
|
36.176 |
74,5 |
| rote Sorten |
|
|
12.382 |
25,5 |
| GESAMT |
|
|
48.558 |
100 |
|
Die Gesamt-Rebfläche beträgt knapp 50.000 Hektar (das entspricht dem spanischen Gebiet
Rioja). Im Jahr 2000 wurden 2,4 Millionen Hektoliter Wein produziert, damit hat Österreich einen Anteil an der Weltproduktion unter einem Prozent. Österreich ist durch ein kontinental-pannonisches Klima geprägt. Es gibt kalte Winter und heiße, trockene Sommer mit langen Vegetationszeiten. Warme, sonnige Sommertage mit oft kühlen Nächten und milde Herbsttage sind typisch für die meisten Gebiete. Die jährlichen Niederschläge betragen im Osten 400 Millimeter, in der Steiermark können es 800 und mehr sein. Positiven Einfluss haben die Donau und der Neusiedlersee im Burgenland. An den Ufern des zweitgrößten Steppensees Europas reifen im späten Herbst häufig Weintrauben der Prädikatsstufen Ausbruch, Beerenauslese und Trockenbeerenauslese heran. Durch die oft sehr tiefen Temperaturen vom Dezember bis Januar ist im Osten auch eine beachtliche Produktion von Eiswein möglich. Die Höhenlage der Rebflächen beträgt meist etwa 200 Meter Seehöhe, in Niederösterreich bis 400 Meter Seehöhe; die höchstgelegenen Gebiete befinden sich in der Steiermark bis 560 Meter Seehöhe.
Die Weingebiete liegen zumeist in gemäßigten Klimazonen ohne Extreme, etwa auf dem 47. und 48. Breitengrad; dies ist vergleichbar mit dem französischen Burgund. Es gibt unterschiedlichste Bodentypen; im Weinviertel und im Donautal dominiert Löss, in Krems, Langenlois und Wachau herrscht Urgestein vor, in der Thermenregion Kalk, im Burgenland Schiefer, Lehm, Mergel und Löss bis hin zu Sand. In der Steiermark dominieren Braunerde und Vulkanböden. Die Struktur ist durch kleine Rebflächen geprägt, rund 60% der Betriebe besitzen weniger als einen Hektar, nur ein knappes Drittel betreibt Weinbau als Haupterwerb. Etwa 6.500 der insgesamt 32.000 Betriebe füllen ihre Weine selbst in Flaschen ab. Die anderen Winzer liefern ihre Trauben entweder an Kellereien oder
Winzergenossenschaften ab. Österreich ist in vier Weinbau-Regionen gegliedert. Das sind
Weinland Österreich (mit den zwei Bundesländern bzw. Weinbaugebieten Burgenland und Niederösterreich),
Steirerland (mit Weinbaugebiet Steiermark),
Wien und
Bergland Österreich (restliche Bundesländer). Etwas verwirrend ist, dass die Bundesländer Burgenland und Niederösterreich sowohl als Ganzes als auch deren Gliederungen als Weinbaugebiete bezeichnet werden. Die Weinbau-Region Steirerland ist unter „Steiermark“ auch ein Weinbaugebiet. Wien ist Weinbau-Region und Weinbaugebiet.
Alle österreichischen Weinbaugebiete liegen in der europäischen
Weinbauzone B (Deutschland großteils in A). Daraus leiten sich auch spezielle EU-weinrechtliche Vorgaben ab, die unter
Anreichern,
Entsäuerung,
Säuerung und
Süßung detailliert beschrieben sind. Qualitäts-, Prädikats- und DAC-Weine müssen einer analytischen und
sensorischen Prüfung unterzogen werden und bekommen bei positivem Beschied die
staatliche Prüfnummer verliehen. Die Qualitätsstufen sind jenen in
Deutschland sehr ähnlich.
Ertrag: Nur beim Tafelwein gibt es keine Ertrags-Beschränkung. Ab Landwein ist dies mit maximal 9.000 Kilogramm Trauben bzw. 6.750 Liter Wein per Hektar beschränkt. Wird dies überschritten, ist die gesamte Menge als Tafelwein zu deklarieren.
Herkunft: Für Tafelwein nur „Österreich“ oder „österreichischer Tafelwein“ zulässig. Beim Landwein muss die Weinbau-Region angegeben werden, kleinere Einheiten (Weinbaugebiet, Großlage, Gemeinde) sind nicht zulässig. Ab Qualitätswein dürfen nähere Herkunftsbezeichnungen (Weinbau-Region, Weinbaugebiet, Großlage, Gemeinde, Ried in Verbindung mit Gemeinde-Namen) dann verwendet werden, wenn der Wein zu 100% aus dem angegebenen Bereich stammt.
Heuriger: Die Bezeichnung darf für Tafelwein, Landwein und Qualitätswein verwendet werden, der ausschließlich aus in Österreich geernteten Trauben und in Österreich hergestellt wurde. Der Wein darf jedoch nur bis spätestens 31. Dezember des auf die Ernte folgenden Jahres an Wiederverkäufer und bis 31. März des darauf folgenden Jahres an den Verbraucher abgegeben werden. Wird er in Flaschen, Tetrapak und Sinterkeramik-Gefäßen abgefüllt, ist der Jahrgang anzugeben.
Jahrgang: Die Angabe ist für Tafelwein nicht zulässig. Bei Landwein und Qualitätswein ist dies dann gestattet, wenn der Wein zumindest zu 85% aus dem genannten Jahrgang besteht. Prädikatsweine und Heurige müssen den Jahrgang aufweisen.
Rebsorten: Die Angabe ist für Tafelwein nicht zulässig. Ab Landwein ist dies dann gestattet, wenn der Wein zumindest zu 85% aus der genannten Sorte besteht. Zwei oder drei Rebsorten dürfen angegeben werden, wenn alle Trauben von diesen stammen und wenn die Mischung für die Art des betreffenden Weines bestimmend ist. Sie müssen nach ihrem Mengenanteil in absteigender Reihenfolge angegeben werden. Bei Spätlesen und Auslesen müssen die Rebsorte(n) angegeben werden.
Geschmacks-Angaben: Diese sind zumeist am
Etikett enthalten. Als trocken gilt ein Wein mit maximal 4 g/l
Restzucker, oder mit maximal 9 g/l wenn die
Gesamtsäure nicht mehr als 2 g/l niedriger ist. Bei zum Beispiel 8 g/l Restzucker erfordert dies zumindest 6 g/l Gesamtsäure. Die Maximalwerte sind: extra trocken (eher selten verwendet) oder „Für
Diabetiker geeignet“ 4 g/l,
trocken 4 bzw. 9 g/l,
halbtrocken 12 g/l,
halbsüß oder
lieblich 45 g/l und
süß mehr als 45 g/l.
Erhöhung des Restzuckers: Qualitätswein kann bis zu einem Gehalt von 15 g/l unvergorenem Zucker gesüßt werden, bei Kabinett- und Prädikatswein ist dies nicht zulässig. Süßungsmittel siehe unter
Süßung.
Alkohol-Erhöhung: Ist bei Weißwein bis maximal 12,8% vol (19 °KMW) und bei Rotwein bis maximal 13,6% vol (20 °KMW) erlaubt. Beim Kabinett- und Prädikatswein ist dies untersagt. Siehe auch unter
Anreichern.
Weinkategorien: Im August 2009 wurde die EU-Weinmarktordnung mit grundlegenden Änderungen der Weinbezeichnungen und Qualitätsstufen gültig. Um den EU-Staaten Zeit für Umstellungen zu geben, gilt eine Übergangsfrist bis August 2011. In Österreich wurden die neuen Bezeichnungen bis dahin sogar verboten, um die Kontinuität zu wahren; die alten traditionellen Namen gelten vorläufig weiterhin. Es gibt folgende neue Bezeichnungen bzw. Qualitätsstufen (siehe dazu auch detailliert unter
Qualitätssystem):
* Wein - entspricht dem nun als Begriff verbotenen Tafelwein
* Wein mit Rebsorten und/oder Jahrgangsangabe
* Wein g.g.A. = Wein mit geschützter geographischer Angabe - entspricht dem Landwein
* Wein g.U. = Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung - entspricht dem Qualitätswein
Tafelwein: Zumindest 10,6 °KMW (53 °Oe), 6% vol Alkohol und 3,5 g/l Gesamtsäure. Darf nicht in Flaschen unter einem Liter abgefüllt werden (Ausnahme Bergwein).
Landwein: Muss ausschließlich aus einer einzigen Weinbau-Region stammen. Zumindest 14 °KMW (70 °Oe), zumindest 6% vol Alkohol, zumindest 4 g/l Gesamtsäure, maximal 6 g/l Restzucker.
Bergwein: Die Bezeichnung darf für Tafelwein, Landwein und Qualitätswein dann verwendet werden, wenn die Trauben von Terrassenlagen oder Steillagen mit einer Hangneigung von über 26% stammen und die Herstellung in Österreich erfolgte.
Qualitätswein oder Qualitätswein b. A.: Zumindest 15 °KMW (73° Oe), Alkoholgehalt zumindest 9% vol, bei Prädikatswein zumindest 5% vol, zumindest 4 g/l Gesamtsäure (die früheren Vorgaben bez.
Asche und
zuckerfreier Extrakt wurden 1999 eliminiert).
Kabinett: Höhere Qualitätswein-Stufe, gegenüber Deutschland noch kein Prädikatswein. Zumindest 17° KMW (85° Oe), maximal 13% vol Alkoholgehalt, maximal 9 g/l Restzucker.
Prädikatswein: Muss allen Qualitätswein-Bestimmungen entsprechen. Ein
Restzucker darf nur durch Gärungs-Unterbrechung erzielt (Rest nach vollendeter Gärung). Der Alkoholgehalt ist zumindest 5% vol. Spätlesen dürfen nicht vor dem 1. März, die anderen Prädikate nicht vor dem 1. Mai nach dem Lesejahr verkauft werden. Ab der Auslese muss es sich um Traubengut mit entsprechend steigendem Anteil an überreifen, edelfaulen und eingetrockneten Beeren, hervorgerufen durch
Botrytis (Edelfäule) handeln.
Spätlese: Zumindest 19 °KMW (94 °Oe); vollreife Trauben.
Auslese: Zumindest 21 °KMW (105 °Oe); vollreife, ausgelesene Trauben.
Beerenauslese: Zumindest 25 °KMW (125 °Oe); überreife und/oder edelfaule Trauben.
Ausbruch: Zumindest 27 °KMW (135 °Oe), ausschließlich edelfaule, überreife und eingetrocknete Beeren. Eine österreichische Spezialität aus dem Burgenland ist der
Ruster Ausbruch. Eine
Mostauslaugung ist zulässig.
Trockenbeerenauslese: Mind. 30 °KMW (150 °Oe); edelfaule, eingeschrumpfte Trauben.
Eiswein: Zumindest 25 °KMW (125 °Oe). Die Trauben werden in gefrorenem Zustand gekeltert und gepresst, das Eis (Wasser) bleibt im Trester zurück. Bei Nichterreichen der Mostgrade kann (muss) der Wein als Qualitätswein vermarktet werden.
Strohwein (seit 2002 ist auch die Bezeichnung
Schilfwein zulässig): Zumindest 25 °KMW (125 °Oe). Muss aus vollreifen und zuckerreichen Beeren produziert werden, die vor dem Keltern mindestens drei Monate auf Stroh, Schilf gelagert oder an Schnüren oder Ähnlichem aufgehängt waren. Gemäß einer Gesetzes-Novellierung im Jahre 2002 kann aber das Lesegut auch bereits nach zwei Monaten abgepresst werden, wenn ein Mostgewicht von zumindest 30 °KMW erreicht ist. Bei Nicht-Erreichen der Mostgrade kann (muss) der Wein als Qualitätswein vermarktet werden.
In Österreich wichtige Institutionen, Gremien, Behörden und Forschungs-Anstalten, die im Zusammenhang mit Weinbau forschende, organisierende, kontrollierende, publizistische oder ausbildende Funktionen wahrnehmen sind unter anderem
BKI (Bundeskellerei-Inspektion),
Klosterneuburger Weinbauschule,
ÖWM (Österreischische Weinmarketing Gmbh),
Silberberg und
Weinakademie Österreich.