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11.05.2004
Interview mit Riccardo Ricci Furbastro
Visionen gesucht IX
Von Andreas März (Merum)
Leserkommentare (bisher 0)
Mit der Interviewserie "Visionen gesucht" macht sich Merum auf die Suche nach Durch-, Über- und Weitblick in der italienischen Weinwelt. Mit dem Weinproduzenten und Präsidenten der FederDOC (Verband der italienischen Schutzkonsortien) Riccardo Ricci Curbastro, der maßgeblich an der Einführung des neuen, geradezu revolutionären Kontrollsystems für DOC-Weine beteiligt war, sprach Andreas März.

Riccardo Ricci Curbastro beim Interview


Merum:
Signor Ricci Curbastro, das Jahr 2004 ist für den italienischen DOC-Wein und Sie persönlich ein ganz besonderes. Weshalb?

Ricci Curbastro:
"Endlich wird Wirklichkeit, wofür wir seit 1999 kämpfen: das neue Kontrollsystem für DOC-Weine."

Merum:
Wird italienischer Ursprungswein nun auf einen Schlag besser?

Ricci Curbastro:
"Darum geht es nicht. Die neue Gesetzgebung erlaubt lediglich die lückenlose Rückverfolgung eines DOC-Weins von der Flasche über den Keller bis zum Weinberg. Sämtliche Daten werden in der zentralen Datenbank der FederDOC erfasst."

Merum:
Welchen Namen trägt das neue Gesetz?

Ricci Curbastro:
"Wir nennen es: ‹decreto 29 maggio 2001›."

Merum:
Nicht sehr wirkungsvoll als Titel, hätten Sie vielleicht noch einen Untertitel?

Ricci Curbastro:
"Das Dekret, das das Kontrollprogramm der Konsortien einführt…"

Merum:
Darunter kann ich mir immer noch nicht viel vorstellen…

Ricci Curbastro:
"Ein neues Abkommen zwischen dem DOC-System und dem Verbraucher."

Merum:
Das klingt alles sehr harmlos und lässt nicht auf die revolutionären Neuerungen schließen, die das "decreto 29 maggio" in Wirklichkeit beinhaltet. Offensichtlich will man keine schlafenden Hunde wecken…

Ricci Curbastro:
"Es gab große Widerstände gegen die neue Regelung. Vergessen wir nicht, die Neuregelung hat offiziell den Status eines Experiments!"

Merum:
Ein Experiment?

Ricci Curbastro:
"Ja, das ist ein Kompromiss, den ich vorgeschlagen habe. Sonst wäre das Dekret nie durchzusetzen gewesen. Wir können nur hoffen, dass das neue System gut funktioniert und vor allem, dass der Markt es positiv aufnimmt, so dass eine Rückkehr zum Status quo nicht mehr möglich ist. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass es aus Appellationen, wo die neue Regelung zum Einsatz kommt, nicht mehr wegzudenken ist."

Merum:
Die großen Abfüller haben aus ihrer Ablehnung der neuen Kontrollregelung nie ein Geheimnis gemacht. Kann das Dekret "29 maggio" gegen diese Widerstände überleben?

Ricci Curbastro:
"Ich glaube nicht, dass die Großen Angst vor effizienteren Kontrollen haben, sie fürchten vielmehr die Bürokratie. Meiner Meinung nach haben vielmehr Bedenken dieser Art ihre Skepsis geschürt."

Merum:
Welche Vorteile bringt das neue System für den Verbraucher?

Ricci Curbastro:
"Das Dekret führt die totale Kontrolle des Produktionsflusses vom Weinberg bis in die Flasche ein. Kontrollen gab es auch bisher, oft waren diese jedoch nur bei den Mitgliedern der Konsortien möglich. Heute erstrecken sich die Kontrollen über die ganze Anbaufläche und über die ganze Produktion."

Merum:
Ich drücke mich mal vorsichtig aus: Die DOC-Gebiete waren bis heute "nicht perfekt dicht". Wird das mit dem Dekret "29 maggio" besser?

Ricci Curbastro:
"Es wird ermöglicht, den Weg der einzelnen DOC-Flasche bis zum Weinberg zurückzuverfolgen: Der Weinkäufer und der Kontrolleur können in Erfahrung bringen, wer den Wein, den sie gerade im Glas halten, abgefüllt hat, wie groß die Partie war, wer den Grundwein erzeugt hat und andere Daten. Das Dekret führt die Vernetzung sämtlicher Kontrolldaten ein."

Merum:
Und wer ist zu diesen Kontrollen berechtigt?

Ricci Curbastro:
"Das Ministerialdekret vom 29. Mai 2001 überträgt diese Aufgabe bestimmten Schutzkonsortien."

Merum:
Nicht alle Konsortien werden kontrollieren können?

Ricci Curbastro:
"Nein. In dieser experimentellen Phase werden nur Konsortien aktiv sein, die sich freiwillig zur Verfügung stellen und die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Theoretisch können in Zukunft aber alle Konsortien beim Ministerium Gesuch um Kontrollvollmacht einreichen. In Frage kommen allerdings nur Konsortien, die mindestens zwei Drittel der Produktion repräsentieren."

Merum:
Welche DOC-Gebiete kommen in den Genuss der neuen Kontrollen?

Ricci Curbastro:
"Bis zum heutigen Datum wurden die Kontrollpläne von zehn Konsortien gutgeheißen. Diese zehn Konsortien - sie sind verantwortlich für vierundzwanzig Appellationen - sind bereits an der Arbeit. Weitere zweiundzwanzig Konsortien werden in den nächsten Wochen ebenfalls die Kontrollvollmacht erhalten."

Merum:
Was geschieht in den DOC-Gebieten ohne bevollmächtigte Konsortien?

Ricci Curbastro:
"Dort bleiben vorläufig die bisherigen Kontrollen bestehen, die recht gut funktionieren."

Merum:
Die italienischen Schutzkonsortien sind freiwillig, das heißt, nicht alle Winzer sind Mitglieder. Wer kontrolliert die Nichtmitglieder?

Ricci Curbastro:
"Bereits in der Vergangenheit kam den Konsortien die Aufgabe zu, über das Befolgen der Produktionsvorschriften zu wachen. Sie waren jedoch nicht dazu befugt, den Weinberg oder den Keller eines Nichtmitgliedes ohne dessen Erlaubnis zu betreten. Ein entscheidender Schritt des Gesetzgebers besteht nun darin, dass er die Schutzkonsortien ermächtigt, die gesamte Produktion und alle Produzenten systematisch zu kontrollieren, egal ob es sich dabei um Konsortiumsmitglieder handelt oder nicht."

Merum:
Wie sieht das neue Kontrollsystem konkret aus?

Ricci Curbastro:
"Bei der Weinproduktion unterscheidet man grundsätzlich drei Stufen: Trauben, Wein und Abfüllung. Oftmals vereint ein Betrieb auch zwei oder alle drei Stufen. Auf jeder dieser Stufen sind Kontrollen vorgesehen.
Auf der ersten Stufe werden die Produktivität und die Gesetzmäßigkeit der DOC-Parzellen durch die Techniker des Konsortiums erfasst. Die Kontrolleure müssen bereits vor der Ernte wissen, wieviel Ertrag jeder Weinberg ungefähr ergibt. Die Erntedeklaration des Produzenten kann von den Kontrolleuren damit systematisch auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüft werden. Die Erntemengen werden in der Folge in der zentralen Datenbank erfasst."

Merum:
Das bedeutet, dass der Hektarhöchstertrag nicht mehr ungesühnt überschritten werden kann. Zudem müsste die Erfassung der reellen Produktivität im gleichen Aufwasch auch den Verschnitt mit fremden Weinen unmöglich machen?

Ricci Curbastro:
"Richtig. Das Produktionspotential und der Traubenbehang vor der Ernte werden festgehalten, die Schwankungen dürfen sich nur in einem bestimmten Rahmen bewegen. Sobald Unregelmäßigkeiten auftreten, wird nachgeprüft.
Die zweite Kontrollebene betrifft den Wein. Die Handelskammer erlässt auf Grund einer analytischen Kontrolle und einer Verkostung die Eignungszertifikation für eine bestimmte Weinpartie. Neu ist, dass die Handelskammer erst tätig wird, wenn sie vom Konsortium die Bestätigung erhalten hat, dass die zur Abfüllung angemeldete DOC-Weinmenge in der Datenbank als solche erfasst ist.
Die dritte Kontrollebene betrifft die Abfüllung. Der Produzent stellt an das Konsortium Anfrage um Ermächtigung zur Abfüllung einer bestimmten Partie. Anhand der Datenbank ersehen die Kontrolleure die Verfügbarkeit von DOC-/DOCG-Wein im Keller des Antragstellers. Wenn alles in Ordnung ist, werden dem Abfüller die Kontrollstreifen abgegeben, die für die Kennzeichnung einer Abfüllpartie unerläßlich sind."

Merum:
Wenn die Weinkontrolle im Handel Proben zieht, kann sie herausfinden, aus welcher Weinpartie eine bestimmte DOC-Flasche stammt?

Ricci Curbastro:
"Auf jeder Flasche wird ein verbindlicher Code stehen. Bei DOCG-Weinen wird dieser Code der Nummer auf dem Kontrollstreifen entsprechen. Wie das bei DOC-Weinen gelöst wird, muss noch entschieden werden. Der Kontrolleur kann über diese Nummer den Wein bis zum Weinberg zurückverfolgen, bestimmte Konsortien bieten diese Möglichkeit auch dem Weinkonsumenten. Das Asti-Konsortium beispielsweise tut dies schon heute."

Merum:
Damit würde die Anonymität mancher Abfüller auffliegen, die ihre Weine üblicherweise über den Lebensmittelhandel vermarkten und die sich nur über geheimnisvolle Kürzel des Typs "EGT - Cetona - Italia" outen. Falls sich jedermann im Internet erkundigen kann, wer zum Beispiel den Chianti mit der Kontrollnummer "ACU 01873148" abgefüllt hat und woher der Grundwein stammt, ändert dies die bisherigen Spielregeln.

Ricci Curbastro:
"Ob sie die Entstehungsgeschichte eines Weins auf Grund des Codes publik machen wollen, liegt in der Kompetenz der einzelnen Konsortien. Ich persönlich befürworte diese absolute Transparenz, aber es ist möglich, dass nicht alle Konsortien sie verwirklichen wollen."

Merum:
Ist das Verfügbarmachen der Daten für die Kontrollämter ebenfalls der Entscheidung der Konsortien überlassen?

Ricci Curbastro:
"Selbstverständlich nicht! Jedes Kontrollamt in Italien hat Zugriff auf diese Daten. Der Kontrolleur muss nur seinen Computer einschalten und sich die gewünschten Daten aus dem Netz ziehen."

Merum:
Betrug bei DOC-Weinen wird dadurch ziemlich schwierig…

Ricci Curbastro:
"Ich glaube, dass er damit praktisch ausgemerzt wird."

Merum:
Neben Konsortium und Handelskammer kümmert sich auch die Betrugsbekämpfungsstelle des Landwirtschaftsministeriums, die sogenannte "Repressione Frodi", um die Weinkontrolle.

Ricci Curbastro:
"Auch die Repressione Frodi hat Zugang zu unserer Datenbank. Das bringt mit sich, dass auch die bisherigen Kontrollen qualifizierter werden. Alle Kontrollbehörden wissen jederzeit, wieviel DOC-Wein jeder Produzent im Keller hat."

Merum:
Ein lückenloses System… Aber bringt das nicht ein gestrichenes Maß an Bürokratie und große Kosten für die Produzenten mit sich?

Ricci Curbastro: "Die Produzenten müssen nicht mehr Formulare ausfüllen als bisher. Lediglich für die Abfüller ist das neue Kontrollsystem mit Mehraufwand verbunden. Weinabfüller müssen dem Konsortium folgende Angaben machen: ‹Am Tag X wird die DOC-Weinpartie Y abgefüllt, der vom Konsortium am Tag Z die DOC-Tauglichkeit zugesprochen wurde.› Das ist sehr formlos und kann per Fax geschehen. Wichtig ist, dass die Kontrolleure des Konsortiums die Möglichkeit erhalten, der Abfüllung unter Umständen beizuwohnen."

Merum:
Und die Kosten?

Ricci Curbastro:
"Die Techniker, die im Auftrag des Konsortiums den Traubenertrag überwachen, müssen bezahlt werden. Zudem verursacht der Unterhalt der Datenbank einen gewissen Aufwand. Jedem Konsortium entstehen unterschiedliche Kosten. Vier Beispiele: Für den Chianti Classico schlagen sich die neuen Kontrollen mit 1,3 Cent pro 0,75-Liter-Flasche nieder, beim Valpolicella mit 0,8 Cent, beim Asti mit 0,9 Cent und beim Franciacorta mit 2,7 Cent. Diese Kosten übernehmen die Produzenten."

Merum:
Wird ein Weinberg jedes Jahr kontrolliert?

Ricci Curbastro:
"Das Gesetz schreibt vor, dass die Konsortien verpflichtet sind, in jedem Moment die reelle Situation der Weinberge, der Traubenproduktion, des Fassweins und des abgefüllten Weins zu kennen. Diese Kenntnis erlaubt zu überprüfen, ob die Produktionsmengen mit den verkauften Mengen übereinstimmen. Zu diesem Zweck müssen jedes Jahr eine Zahl von Betrieben besucht werden, die mindestens einem Viertel der Produktion entsprechen. Zudem müssen jedes Jahr mindestens fünfzehn Prozent der Weinberge kontrolliert werden."

Merum:
Welche Aufgaben hat die FederDOC, der Sie als Präsident vorstehen?

Ricci Curbastro:
"Die Konsortien vertreten die einzelnen Appellationen. Ihre Aufgabe ist es, die Appellation zu schützen, zu fördern - zum Beispiel die Produktionsregeln zu aktualisieren - und sie bekannt zu machen. Die FederDOC vertritt die Konsortien gegen außen, zum Beispiel in Rom, zum Beispiel im Ausland oder bei internationalen Behörden. Unsere Aufgabe besteht darin, die grundsätzlichen Probleme der Konsortien zu lösen. Wir arbeiten auch mit den Weinbauschulen zusammen, um den angehenden Fachleuten die DOC-Institution nahezubringen. Wir machen Kommunikation im Ausland. Zudem übt die FederDOC im Auftrag der Konsortien Überwachungsfunktionen im Ausland aus."

Merum:
Was wird im Ausland kontrolliert?

Ricci Curbastro:
"Wir kaufen DOC-Weine im Handel. Für die einzelnen Konsortien wären die Kosten viel zu hoch, im Ausland systematisch Musterflaschen ihrer DOC-Weine zu beschaffen. Wir haben diese Aufgabe übernommen und bereisen zum Beispiel regelmäßig Deutschland und andere europäische Länder und sammeln Muster ein. Immer drei Flaschen pro Etikett. Eine der drei Flaschen wird analysiert, die zweite wird im Rahmen des Konsortiums verkostet und die dritte archiviert. Diese Überwachungsfunktion ist eine der bereits bestehenden gesetzlichen Aufgaben der Konsortien. Gleichzeitig führen wir eine Statistik über die Preise von DOC-Weinen im Ausland."

Merum:
Werden nur in Europa Musterflaschen eingezogen?

Ricci Curbastro:
"Die Kosten für die Musterbeschaffung außerhalb Europas waren für uns bislang zu hoch. Möglicherweise werden wir Weinmuster in Übersee zukünftig zusammen mit den Franzosen beschaffen. In Brüssel unterhalten wir übrigens mit der Confédération nationale des appellations d'origine controlées ein gemeinsames Büro. Meine Hoffnung ist, dass dieses Büro zu einer Institution für sämtliche Appellationen Europas ausgebaut werden kann."

Merum:
Hat die FederDOC nicht auch die Aufgabe, den einzelnen Konsortien bei grundsätzlichen Fragen zur Seite zu stehen und "DOC-Missbildungen" - wie sie häufig sind - vermeiden zu helfen?

Ricci Curbastro:
"Bis heute hatten wir keine Möglichkeit, uns in dieser Art einzusetzen, vielleicht weil wir bei den einzelnen Konsortien nicht über die nötige Autorität verfügten. Diese Situation ändert sich aber langsam. So oder so hat die FederDOC aber keine Möglichkeit, in die Entscheidungsprozesse der Konsortien einzugreifen, da die Konsortien autonom sind."

Merum:
Wer lehrt die Winzer und die Konsortien, welche Rolle eine DOC zwischen Markt und Produktion zu spielen hat? Die Unbeholfenheit der Politik mancher Konsortien ist doch augenfällig…

Ricci Curbastro:
"Es gibt keine Schule, niemand lehrt. Das ist ein Sektor, wo man nur sehr langsam dazulernt. Die Leitung eines Konsortiums ist äußerst delikat. Im Ausschuss der Konsortien sitzen Traubenproduzenten, Kellereigenossenschaften, Abfüller, also Leute, die sich in ihrer täglichen Arbeit antagonistisch gegenüberstehen und sehr unterschiedliche Interessen haben. Es geht darum, dass diese Leute ihre gemeinsamen Interessen begreifen, dass sie verstehen, dass sie im gleichen Boot sitzen."

Merum:
Ich meine doch, dass man in Italien in den vergangenen zwanzig, dreißig Jahren mit den DOC einige Erfahrungen gesammelt hat. Eigentlich sollte man heute wissen, welche Strategien zum Erfolg führen und welche im Sand verlaufen.

Ricci Curbastro:
"Wenn der Präsident der französischen INAO im vergangenen Dezember nach Italien gekommen ist und sich über die Funktionsweise unserer DOCG informierte, dann bedeutet das, dass wir etwas geschaffen haben, was offensichtlich funktioniert. Die Franzosen diskutieren derzeit nämlich darüber, eine Art DOCG als Spitze ihrer AOC zu schaffen und unser neues Kontrollsystem einzuführen."

Merum:
Eine wichtige Aufgabe hat die FederDOC mit Erfolg erledigt. Welches sind die nächsten Projekte?

Ricci Curbastro:
"Das Weingesetz 164 von 1992 benötigt eine Revision. Die FederDOC wird maßgeblich an der Ausarbeitung des neuen Weingesetzes beteiligt sein und dafür sorgen, dass die Interessen der italienischen Appellationen gewahrt werden."

Merum:
Herr Ricci Curbastro, ich danke Ihnen für das aufklärende Gespräch!

Riccardo Ricci Curbastro (44) lebt mit seiner Frau und drei Kindern in Capriolo bei Brescia und führt dort, im Herzen der Appellation Franciacorta, den Weinbetrieb seiner Eltern. Ricci Curbastro hat ein Önologiestudium absolviert und war von 1993 bis 1999 Präsident des Franciacorta-Konsortiums. Während seiner Amtszeit erlebte der Schaumwein Franciacorta seinen entscheidenden Aufstieg und erhielt die DOCG-Anerkennung. Neben der Azienda in der Franciacorta besitzen die Ricci Curbastro zwei Weingüter in der Romagna. (Die Ricci Curbastro stammen ursprünglich aus der Romagna, ihre Besitzungen dort gehen auf das Jahr 1200 zurück.) Seit 1998 ist Ricci Curbastro Präsident der FederDOC (Confederazione Nazionale dei Consorzi volontari per la tutela delle Denominazioni di origine).

Der im Jahr 1979 gegründete Verband hat zum Zweck, den Schutzkonsortien mit Beratung in Rechtssachen beizustehen, ihre Interessen bei der Regierung in Rom zu vertreten sowie in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen die Interessen der DOC national und international wahrzunehmen.

Seit 1999 kämpft die FederDOC für das nun in Kraft tretende Kontrollsystem für DOC-Weine. Dieses Kontrollsystem wird die Glaubwürdigkeit all jener Appellationen ganz entscheidend verbessern, deren Konsortien sich dazu ent­schließen, es zu übernehmen.

 

Kontrollieren Sie selbst…

Leser, die sich einen Eindruck darüber verschaffen möchten, wie das Resultat einer Nachforschung für einen bestimmten DOC-Wein aussieht, können dies am Beispiel des Asti DOCG und des Moscato d’Asti DOCG bereits tun. Gehen Sie auf die Seite http://www.astidocg.it, klicken Sie auf den Link „tracciabilità”, geben Sie den Code des DOCG-Kontrollstreifens Ihrer Flasche ein und lassen Sie sich von der Homepage des Asti-Konsortiums auf eine Seite mit den Informationen zur betreffenden Weinpartie führen. Der Weinkunde erfährt auf http://www.astidocg.it unter anderem die detaillierte Identität des Abfüllers, den Jahrgang (dieser wird gerade beim Asti oft verheimlicht), das Abfülldatum, das Datum der Kontrollanalyse. (Es ist den einzelnen Konsortien überlassen, ob und wieviel Informationen der Öffentlichkeitzugänglich gemacht werden.)

 

 

Der vorstehende Artikel wurde uns freundlicherweise von der MERUM-Redaktion zur Verfügung gestellt. Vielen Dank hierfür. Wenn Sie ein Abo der Merum bestellen möchten, können Sie das hier machen:
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Andreas März (Merum)

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