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Mosel
20.11.2008
Kallfelz gewinnt Korkprozess
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Der Moselwinzer Albert Kallfelz hat nach neun Jahren den Rechtsstreit gegen einen Hersteller von Naturkorken gewonnen.
Das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) stellte fest, dass dem Winzer für verdorbenen Wein ein Schadensersatz von etwa 100.000 Euro zusteht. Bereits zuvor hatte das oberste deutsche Zivilgericht, der Bundesgerichtshof, die Schadensersatzpflicht im Prinzip bejaht. Das OLG sah es nun ebenfalls als erwiesen an, dass der Kork Kallfelz-Weine negativ beeinflusst habe.
Albert Kallfelz hat seine Produktion schon vor Jahren auf Kronkorken (Stainless Cap) umgestellt. Ein Interview mit Albert Kallfelz ist in Kürze auf www.verschlusssache-wein.de zu lesen. (WF)
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