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Österreich
13.02.2010
Kärntner Winzer leiden unter dem Buschenschankgesetz
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Die Winzer des österreichischen Bundeslandes Kärnten sind mit dem neuen Buschenschankgesetz unzufrieden.
Die Novelle des Buschenschankgesetzes in Kärnten erlaubt es zwar auch den (wenigen) Winzern der Region, einen Buschenschank zu betreiben und sogar Praktikanten oder Praktikantinnen zu beschäftigen. Doch die auch anderswo in Österreich geltende Regel, dass das Speisenangebot in diesen saisonal betriebenen Wirtschaften beschränkt ist, wurde hier besonders streng interpretiert. So dürfen die Kärntner Winzer ausschliesslich Brot und Butter, Gurken und Eier zukaufen; alle anderen Speisen müssten theoretisch mit Produkten erzeugt werden, die im eigenen Betrieb angefallen sind.
Genau diese Auslegung, die eher auf klassische Bauernbetriebe mit Tierhaltung als auf Winzer zugeschnitten ist, sorgt nun für Unmut. Aufstriche, Salate, Schinken oder Käse, Klassiker in den Winzer-Buschenschenken der Steiermark, von Wien oder Niederösterreich, dürften in Kärnten nämlich nur dann verabreicht werden, wenn sie aus eigener Milch, eigenem Fleisch oder Gemüse gefertigt wurden - in der Praxis ist dies bei Weingütern aber fast nie der Fall.
Der Kärntner Weinbauverband hat aktuell mehr als 200 Mitglieder, Tendenz steigend. Auch die Rebfläche wächset: Die Pflanzrechte umfassen mittlerweile 100 Hektar. (WF)
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