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Neustadt
10.06.2010
Gericht weist Klagen gegen Wein-Abgabe zurück
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Das Verwaltungsgericht Neustadt hat Klagen gegen die Sonderabgabe für die Wein-Absatzförderung abgewiesen. Vom Deutschen Weinfonds wurde die Entscheidung begrüßt.
Wie der Deutsche Weinfonds mitteilte, begrüßt er die Urteile des Verwaltungsgerichts Neustadt, mit denen Klagen gegen die Sonderabgabe für die regionale und nationale Absatzförderung für Wein abgewiesen wurden. Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Koblenz ein ähnliche Klage verworfen.
"Dies ist auch deshalb ein weiteres wichtiges Signal für alle Abgabepflichtigen, weil nicht nur die Abgabe an den Deutschen Weinfonds, sondern auch die Abgabe für die regionale Weinwerbung bestätigt wurde", sagte Monika Reule, Vorstand des Deutschen Weinfonds. (WF/Pressemitteilung)
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