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Deutschland
04.11.2008
Réserve wird erlaubt
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Die Begriffe Réserve (oder Grande Réserve) und Privat-Reserve sind zukünftig auch für deutsche Weine erlaubt.
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) in Koblenz hat in einem heute veröffentlichten Urteil der Klage eines Winzers stattgegeben. Danach dürfen deutsche Weine zukünftig als Réserve/Grande Réserve oder Privat-Reserve bezeichnet werden, sofern eine besondere Qualität gegeben ist. Damit siegte der Winzer aus der Pfalz nach einem langwierigen Rechtsstreit, der ihn bis zum Bundesverwaltungsgericht und sogar zum Europäischen Gerichtshof geführt hatte.
Das OVG hat nun die Frage einer möglichen Verbraucherirreführung aufgrund der Verwechslung mit den in Frankreich oder anderen europäischen Ländern verwendeten Begriffen verneint. Wie die besondere Qualität definiert wird, ist aber offensichtlich noch nicht endgültig klar. (WF)
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