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Zurückgewiesene Klage gegen Deutscher Weinfonds-Abgabe
03.02.2010
Urteilsbegründung des VG Koblenz liegt vor
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Die am 3. Februar 2010 zugestellte Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Koblenz über die Rechtmäßigkeit der Weinwerbeabgaben folge "in allen wesentlichen Punkten der DWF-Argumentation", teilt der Deutsche Weinfonds mit. Die Abgabe verstoße nicht gegen höherrangiges Recht, weder gegen Europarecht noch insbesondere nicht gegen Verfassungsrecht, so dass für eine Vorlage des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht keine Veranlassung bestehe. Anders als in den BVG-Urteilen zum landwirtschaftlichen Absatzfonds und zum Holzabsatzfonds sei die Sonderabgabe verfassungskonform, da sie für eine homogene, die Finanzierungsverantwortung tragende Gruppe erhoben werde. Aus Sicht des Gerichts sei eine "Beeeinträchtigung der deutschen Weinwirtschaft im transnationalen Wettbewerb evident gegeben". Es bedürfe daher eines "sonderabgabenfinanzierten Gemeinschaftsmarketings", da die Weinwirtschaft die derzeit vom Deutschen Weinfonds erfüllten Aufgaben nicht selbst "in ebenso effizienter Weise erfüllen könnte". DWF-Vorstand Monika Reule zeigte sich über die "Eindeutigkeit des Urteils sehr erfreut". Das Urteil lasse keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer sonderabgabenfinanzierten gemeinschaftlichen Weinwerbung. Ein "schlagkräftiges Gemeinschaftsmarketing" erfordere "auch zukünftig
eine Finanzierung, die solidarisch von allen Kreisen der Weinwirtschaft getragen wird", so Monika Reule. (MW / Pressemitteilung)
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