Bezeichnung für einen bestimmten Gehalt an Restzucker im Wein, die fakultativ am Etikett angeführt werden kann (der früher verwendete deutsche Begriff halbsüß ist nicht mehr zulässig). Das gilt für Weine, wenn der Wert den für halbtrocken gültigen Wert übersteigt (12 g/l bzw. abhängig des Säuregehalts 18 g/l), aber nicht mehr als 45 g/l = süß aufweist. Siehe bezüglich der anderen Bezeichnungen bzw. Geschmacksrichtungen unter Zuckergehalt.
Als Ehrenobmann der Domäne Wachau ist es für mich der einfachste und schnellste Weg, bei Fragen in das wein.plus-Lexikon einzusteigen. Die Gewissheit, hier fundierte und aktuelle Informationen zu erhalten, machen die Benutzung zu einem unverzichtbaren Ratgeber.
Hans-Georg Schwarz
Ehrenobmann der Domäne Wachau (Wachau)