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feinherb

In Deutschland gebräuchliche Geschmacks-Bezeichnung für Weine, die von den Moselwinzern über mehrere Instanzen gerichtlich durchgesetzt wurde (VG Trier 6. Februar 2001, OVG Rheinland-Pfalz 29. Januar 2002). Sie ist zwar weingesetzlich nicht verankert, wird aber als Angabe auf Flaschenetiketten toleriert. Der Gehalt an Restzucker liegt über der Grenze von trocken mit 9 g/l, jedoch deutlich unter dem Höchstwert von lieblich bis 45 g/l. Ein feinherber Wein kann damit sowohl halbtrocken als auch lieblich sein. In der Regel weisen feinherbe Weine einen Restzuckergehalt zwischen 15 bis 25 g/l auf. Ein ebenso weingesetzlich nicht relevanter Begriff ist herb. Siehe bezüglich der anderen Geschmacksrichtungen unter Zuckergehalt.

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Andreas Essl

Das Glossar ist eine monumentale Leistung und einer der wichtigsten Beiträge zur Vermittlung von Weinwissen. Unter all den Lexika, die ich zum Thema Wein verwende, ist es mit Abstand das wichtigste. Das war vor zehn Jahren so und hat sich seither nicht verändert.

Andreas Essl
Autor, Modena

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