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VDP-Klassifikation

Diese Klassifikation beruht auf einem privatrechtlichen Statut des VDP (Verband deutscher Prädikatsweingüter) und hat keine gesetzgebende Funktion. Es ist erklärtes Ziel, die Wertigkeit der besten Lagen (Einzellagen) Deutschlands zu restituieren, den Erhalt einer einzigartigen Kulturlandschaft zu sichern, den Stellenwert großer trockener Weine aus Deutschland zurück zu gewinnen und die Bedeutung der traditionsreichen fruchtsüßen Prädikatsweine hervorzuheben. Das Statut definiert die Qualität eines Weines nach dem international weithin geläufigen Begriff „Terroir“, das heißt der Herkunft in Verbindung mit der Qualität. Es gilt der Grundsatz „Je enger (kleiner) die Herkunft, um so höher ist die Qualität“. Die Weinberggüte definiert sich durch den Boden mit topographischer Lage und dem vorherrschenden Klima bzw. Mikroklima (siehe auch unter Weinbauwürdigkeit).

VDP-Klassifikation - Logo, Qualitäts-Pyramide und Weinglas

Das Wissen über die besten Lagen und die dazu auf Grund ihrer spezifischen Eigenschaften passenden Rebsorten resultiert aus jahrhundertelanger Erfahrung unzähliger Winzer. Die Klassifikation der Lagen erfolgt durch die einzelnen VDP-Regionalverbände in enger Abstimmung mit ihren Mitgliedern. Als Referenz wurden auch alte Lagenbewertungen wie zum Beispiel die Preußische Lagenklassifikation aus den Jahren 1868 und 1897 herangezogen. Die Klassifizierung von Lagen bzw. Weinen im VDP hat eine sehr lange Geschichte. Der Beginn erfolgte 1984 mit Gründung der Charta Rheingau, die dann 1999 im VDP-Rheingau aufging. Im Zeitraum 1992 bis 1998 erfolgten in den Anbaugebieten Pfalz und Rheinhessen Klassifizierungs-Initiativen.

Das Klassifikationsmodell des VDP beschreibt die allgemeinen Rahmenbedingungen des Bundesverbandes. Diese sind aber in den einzelnen Anbaugebieten teilweise unterschiedlich bzw. enger gefasst. Bei allen Weinen garantiert der VDP-Traubenadler die Bewirtschaftung mittels Biologisch (Ökologisch) orientiertem Weinbau, eine Vinifikation ausschließlich mittels traditioneller Verfahren, regelmäßige Betriebsprüfungen, sensorische Qualitätskontrollen und bestimmte Vermarktungs-Richtlinien.

Vom Anbaugebiet Nahe wurde 1997 ein Riesling-Statut beschlossen, das später im VDP-Klassifikationsmodell aufging. Im Juli 1998 wurden vom VDP einheitliche Grundsätze für klassifizierte Gewächse deutscher Herkunft höchster Qualität als international vergleichbare Grands Crus geschaffen. 2001 wurde vom VDP ein Dreistufenmodell vorgestellt: Stufe 1 - Grosses Gewächs aus besten Teilen Erster Lagen (was sehr häufig auf Grund des Nomenklaturwiderspruchs zu Verwirrungen führte), Stufe 2 - klassifizierte Lagenweine aus Ersten Lagen, Stufe 3 - Gutsweine und Ortsweine. Dieses Modell war 11 Jahre lang gültig.

Vierstufige Qualitätspyramide

Im Jänner 2012 wurde die Weiterentwicklung der VDP-Lagenklassifikation mit einer vierstufigen Qualitätspyramide in folgender absteigender Reihenfolge beschlossen, wobei diese Regelung ab Jahrgang 2012 gültig wurde:

  • VDP.GROSSE LAGE® = GROSSES GEWÄCHS
  • VDP.ERSTE LAGE® (optional)
  • VDP.ORTSWEIN
  • VDP.GUTSWEIN

Die bisherigen „Ersten Lagen“, die für trockene und restsüße Spitzenweine galten, werden in „Grosse Lagen“ umbenannt. Dadurch wird der Widerspruch von „Ersten Lagen“ und „Grossen Gewächsen“ aufgehoben und die Gleichrangigkeit der fruchtsüßen Weine aus Spitzenlagen unterstrichen. Damit wurde nur die verwirrende Nomenklatur gelöst und keine neue höherwertige Kategorie geschaffen. Die Nennung der Lage auf dem Etikett ist in der neuen Klassifikation nur in den obersten beiden Kategorien möglich, wobei die zweithöchste Stufe optional ist. Die bisherigen Klassifizierten Lagen werden kritisch überprüft mit dem Ziel, nur sehr gute Lagen weiterhin am Etikett auszuloben. Damit fallen alle im Hinblick auf Terroir nicht genügend aussagekräftigen Lagen weg. Die Lagenverwendung wird stark reduziert und bleibt Weinen mit Lagencharakter vorbehalten.

Die einzelnen VDP-Regionalverbände in den Anbaugebieten können dann als zusätzliche Hierarchiestufe „Erste Lagen“ einführen. Auch wenn diese Stufe genauso heißt wie vorher die höchste Kategorie, ist sie nicht mit dieser identisch (zumal diese ja umbenannt wurde), sondern den neuen „Grossen Lagen“ untergeordnet und beinhaltet andere Lagen als diese. Pate stand das Qualitätssystem im Burgund mit Grands Crus (Grosse Lagen) und Premiers Crus (Erste Lagen). Bei der Umsetzung müssen die Regionen zuerst ihre „Grossen Lagen“ festlegen, um dann bei überbetrieblicher Einigung auch optional „Erste Lagen“ auszuweisen. Somit entscheidet jede Region über die Drei- oder Vierstufigkeit ihrer Herkünfte. Die Option kann zu selbst gewähltem Zeitpunkt realisiert werden. Einfachere und mittlere Lagen gehen auf jeweiligem Regionsbeschluss in den „Gutsweinen“ und „Ortsweinen“ auf.

Jeder VDP-Mitgliedsbetrieb kann aus jeder „Grossen Lage“, über die er verfügt, und aus jeder dafür zugelassenen Rebsorte je einen trockenen Lagenwein erzeugen, der dann als „Grosses Gewächs“ mit dem Lagennamen und der Rebsorte bezeichnet wird. Auch bei den „Ersten Lagen“ kann je Lage und zugelassener Rebsorte ein Wein erzeugt werden, wobei aber im Gegensatz zum „Grossen Gewächs“ auch der Ort genannt werden muss.

Die Prädikate (Kabinett bis Eiswein) sind rest- und edelsüßen Lagenweinen vorbehalten - trockene Weine aus „Grossen Lagen“ und „Ersten Lagen“ können kein Prädikat tragen. Gleiches gilt für trockene „Ortsweine“; nur bei „Gutsweinen“ sind Prädikate sowohl im trockenen als auch im frucht- und edelsüßen Bereich zulässig, wobei aber der Zusammenhang zwischen „trocken“ und den Prädikaten ab Auslese aufwärts verboten ist. Die Angabe „trocken“ ist bei entsprechend ausgebauten Weinen obligatorisch. Für alle Prädikatsweine legen die VDP-Regionalverbände eigenverantwortlich spezifische Geschmacksprofile fest.

VDP.GROSSE LAGE® – Die Spitze der Weinberge

Diese Spitzenlagen bzw. Grossen Gewächse sind definiert als „hochwertigste, parzellengenau abgegrenzte Terroirs, in denen Weine mit ganz besonderem Charakter reifen, die ihre Herkunft widerspiegeln und ein besonderes Reifepotential besitzen“:

  • Lagenangabe obligatorisch
  • keine Ortsangabe - das „Grosse Gewächs“ spricht sozusagen für sich
  • Rebsortenangabe obligatorisch
  • trocken (< 9 g/l Restzucker): „Grosses Gewächs“, Prädikatsangabe verboten
  • halbtrocken (9-18 g/l Restzucker): keine Angabe, „halbtrocken“ oder „feinherb“, Prädikatsangabe verb.
  • fruchtsüß und edelsüß (> 18 g/l Restzucker): Prädikatsangabe obligatorisch
  • Höchstertrag 50 hl/ha
  • selektive Handlese vorgeschrieben
  • Mostgewicht zumindest auf Spätleseniveau
  • zusätzliche Kontrolle der „qualitätsorientierten Arbeit im Weinberg“ u. sensorische Prüfung der Weine
  • vorgeschriebene Vermarktung für fruchtsüße und edelsüße Prädikatsweine nicht vor 1. Mai des Erntefolgejahres, für „Grosse Gewächse“ nicht vor 1. September des Erntefolgejahres, für Rotweine nicht vor 1. September zwei Jahre nach der Ernte

VDP.ERSTE LAGE® - Erste Klasse

Díese Stufe ist optional - sie wird nicht von allen Regionen genutzt. Diese Lagen sind definiert als „erstklassige Weinberge mit eigenständigem Charakter, in denen optimale Wachstumsbedingungen herrschen und nachweislich über lange Zeit Weine nachhaltig hoher Qualität erzeugt wurden“:

  • Lagenangabe und Ortsangabe obligatorisch
  • Rebsortenangabe obligatorisch
  • trocken (< 9 g/l Restzucker): QbA trocken, Prädikatsangabe verboten
  • halbtrocken (9-18 g/l Restzucker): keine Angabe, „halbtrocken“ od. „feinherb“, Prädikatsangabe verb.
  • fruchtsüß und edelsüß (> 18 g/l Restzucker): Prädikatsangabe obligatorisch
  • regionale Vorgaben für zugelassene, zum Weinberg passende Rebsorten
  • Höchstertrag 60 hl/ha
  • selektive Handlese vorgeschrieben
  • Mostgewicht mindestens auf Spätleseniveau
  • zusätzliche Kontrolle der „qualitätsorientierten Arbeit im Weinberg“ und sensorische Prüfung der Weine erforderlich
  • vorgeschriebene Vermarktung der Weine nicht vor dem Termin der VDP Weinbörse (üblicherweise Ende April), ab Jahrgang 2015 nicht vor 1. Mai des Erntefolgejahres

VDP.ORTSWEIN – Botschafter bester Böden

Entstammt „hochwertigen, charaktervollen und traditionellen“ Weinbergen innerhalb eines Ortes, die mit gebietstypischen Rebsorten bepflanzt sind:

  • Lagenangabe verboten
  • Ortsangabe obligatorisch
  • Rebsortenangabe obligatorisch
  • trocken (< 9 g/l Restzucker): „QbA trocken“, Prädikatsangabe verboten
  • halbtrocken (9-18 g/l Restzucker): keine Angabe, „halbtrocken“ od. „feinherb“, Prädikat verb.
  • fruchtsüß und edelsüß (> 18 g/l Restzucker), Prädikatsangabe optional
  • Höchstertrag 75 hl/ha
  • Handlese ab Prädikatsstufe Auslese vorgeschrieben
  • bei sogenannten Terroirweinen kann Bodenart am Etikett angegeben werden
  • empfohlene Vermarktung nicht vor 1. März des Erntefolgejahres

VDP.GUTSWEIN – Von Grund auf gut

Stammt aus weingutseigenen Lagen, wo zumindest 80% vom jeweiligen Regionalverband empfohlene, gebietstypische Rebsorten angebaut werden. Ist als „Basisweine auf hohem Niveau“ definiert:

  • Lagenangabe verboten
  • Ortsangabe verboten
  • Regionsangabe obligatorisch
  • Rebsortenangabe obligatorisch
  • trocken (< 9 g/l Restzucker): „QbA trocken“, Prädikatsangabe „Kabinett“ oder „Spätlese“ optional
  • halbtrocken (9-18 g/l Restzucker): keine Angabe, „halbtrocken“ od. „“feinherb“, Prädikatsangabe opt.
  • fruchtsüß und edelsüß (> 18 g/l Restzucker): Prädikatsangabe optional
  • Höchstertrag 75 hl/ha
  • Handlese ab Prädikatsstufe Auslese vorgeschrieben

Rebsorten

Die Anbaugebiete können selbst die Rebsorten bestimmen. Zuerst werden jene für die Grossen Lagen, in Klammer jene für die Ersten Lagen genannt (keine Anwendung = diese Anbaugebiete nehmen die Möglichkeit der Ersten Lage nicht in Anspruch):

  • Ahr: Spätburgunder, Frühburgunder, Riesling nur edelsüß, Spätburgunder (keine Anwendung)
  • Baden: Riesling, Weißburgunder, Grauburgunder, Spätburgunder, Chardonnay, Lemberger nur in den zwei Bereichen Badische Bergstraße und Kraichgau (Auxerrois, Gewürztraminer, Muskateller, Rieslaner nur edelsüß, Sauvignon Blanc, Scheurebe, Silvaner, Schwarzriesling)
  • Franken: Riesling, Silvaner, Spätburgunder, Weißburgunder (Frühburgunder, Grauburgunder, Rieslaner, Scheurebe, Traminer, ergänzend auf Antrag: Chardonnay, Lemberger, Müller-Thurgau, Muskateller, Sauvignon Blanc)
  • Hessische Bergstraße: Riesling, Grauburgunder, Spätburgunder, Weißburgunder (wie Grosse Lage)
  • Mittelrhein: Riesling, Spätburgunder (keine Anwendung)
  • Mosel: Riesling (keine Anwendung)
  • Nahe: Riesling (keine Anwendung)
  • Pfalz: Riesling, Spätburgunder, Weißburgunder, (Chardonnay, Grauburgunder, Gewürztraminer nur edelsüß, Muskateller, Scheurebe)
  • Rheingau: Riesling, Spätburgunder (wie Grosse Lage)
  • Rheinhessen: Riesling, Spätburgunder (keine Anwendung)
  • Saale-Unstrut: Frühburgunder, Grauburgunder, Riesling, Silvaner, Spätburgunder, Traminer, Weißburgunder (Blauer Zweigelt)
  • Sachsen: Frühburg., Grauburgunder, Riesling, Spätburgunder, Traminer, Weißburgunder (wie Grosse Lage)
  • Württemberg: Grauburgunder, Lemberger, Riesling, Spätburgunder, Weißburgunder (Chardonnay, Gewürztraminer, Muskateller, Muskattrollinger, Samtrot, Sauvignon Blanc, Schwarzriesling, Silvaner, Trollinger)

weiterführende Informationen

Alle europäischen Klassifikations-Systeme sind unter Grand Cru; das EU-weit gültige Klassifikationssystem ist unter Qualitätssystem beschrieben. Bezüglich der Produktion von alkoholischen Getränken siehe unter Champagner (Schaumweine), Destillation (Destillate), Spirituosen (Typen), Weinbereitung (Weine und Weintypen) und Weingesetz (weinrechtliche Belange). Alle Arbeiten und Hilfsmittel im Weinberg während des Vegetationszyklus sind unter Weingartenpflege angeführt. 

Quelle: Website des VDP (Verband deutscher Präsikatsweingüter)
Redakt. Mitarbeit: Carsten M. Stammen; Freier Fachjournalist und Texter; www.vinolog.de 
Bilder: © VDP.Die Prädikatsweingüter

 

Stimmen unserer Mitglieder

Hans-Georg Schwarz

Als Ehrenobmann der Domäne Wachau ist es für mich der einfachste und schnellste Weg, bei Fragen in das wein.plus-Lexikon einzusteigen. Die Gewissheit, hier fundierte und aktuelle Informationen zu erhalten, machen die Benutzung zu einem unverzichtbaren Ratgeber.

Hans-Georg Schwarz
Ehrenobmann der Domäne Wachau (Wachau)

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