In Österreich gebräuchliche Bezeichnung für einen Wein unmittelbar nach der Gärung, bei die Klärung noch nicht abgeschlossen ist. Der Name leitet sich von der Tatsache ab, dass der Wein noch trübe („staubig“) ist. Seit dem Jahre 2018 ist dies eine weinrechtlich definierte Weintype. So ein Wein darf nur als Rebsortenwein ohne Angabe einer näheren Herkunft als Österreich vermarktet werden (also nicht als Landwein oder Qualitätswein).
Er darf nicht mit dem nur zum Teil vergorenen Sturm verwechselt werden. Der Begriff staubig hingegen bedeutet einen extrem trockenen Ausbau (sinngemäß „so trocken, dass es staubt“). Siehe auch unter Weinbereitung.
Bild: Weingut Englmaier
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Hans-Georg Schwarz
Ehrenobmann der Domäne Wachau (Wachau)