Bezeichnung (auch Aufspriten) für den Zusatz von zumeist reinem Alkohol zum Traubenmost oder Wein. Der Begriff leitet sich von Sprit (Spiritus) oder Esprit (frz. Geist) ab. Der Begriff Spriten ist aber weingesetzlich nicht definiert; in den einschlägigen Gesetztestexten ist immer von „Zusatz von Alkohol“ die Rede. Diese Form der Weinbereitung hat vor allem in südlichen Ländern wie Italien, Frankreich, Griechenland, Portugal und Spanien eine alte Tradition und wurde früher vor allem angewendet, um den Wein speziell für lange Schiffsreisen haltbarer zu machen. Deshalb wird dies auch als Fortifikation (Befestigung, Verstärkung) bezeichnet. Erfolgt das noch während der Gärung, so wird diese vorzeitig gestoppt und es bleibt ein entsprechend hoher Anteil von Restzucker erhalten, was der hauptsächliche Grund ist. Im Gegensatz dazu steht das Anreichern von Traubenmost mit Zucker in entsprechender Form mit dem Ziel, die Alkoholausbeute zu vergrößern bzw. den Alkoholgehalt zu erhöhen.
Der Alkoholzusatz kann zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgen. Gegebenenfalls entstehen jene Stoffe nicht, die erst während oder am Ende der Gärung gebildet werden - zum Beispiel Glycerin - was eben durch das Abstoppen der Gärung unterbunden wird. Je nach Methode und Weinart erreicht man bis zu 20% vol Alkoholgehalt und mehr. Ein Anreichern mit Alkohol ist bei verschiedenen Varianten der Weine Madeira, Malaga, Marsala, Portwein, Rancio, Samos und Sherry, sowie in der Regel bei Likörweinen üblich. Bei einem Alkoholgehalt mit zumindest 15% vol zählen solche Weine zu den Spirituosen.
Siehe bezüglich der Produktion von alkoholischen Getränken unter Champagner (Schaumweine), Destillation (Destillate), Spirituosen (Typen), Weinbereitung (Weine und Weintypen) und Weingesetz (weinrechtliche Belange).
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Hans-Georg Schwarz
Ehrenobmann der Domäne Wachau (Wachau)