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Rosado

Spanische und portugiesische Bezeichnung für einen Rosé; siehe dort.

Bezeichnung für einen Weintyp mit blasser, hellroter Färbung. Die Farbe kann abhängig von der Intensität des Kontaktes mit den Beerenhäuten von lachsfarben (hellrot) bis kirschrot (dunkelrot) reichen. Es gibt aber weltweit keine einheitlichen Vorschriften bzw. Definition für Roséweine. Die OIV (Internationale Organisation für Rebe und Wein), hat keine Analysestandards, die Weine nach ihrer Farbe unterscheiden. Es gibt zwar keine genaue Definition von Roséwein, jedoch landesspezifische Produktionsverfahren (siehe dann weiter unten). In der Regel werden Roséweine aus ausschließlich Rotweinsorten produziert und wie ein Weißwein, also ohne Maischegärung mit längerem Beerenschalenkontakt, vinifiziert.

Es gibt aber auch Roséweine, die aus einem Gemisch (Traube/Maische oder Wein) aus Rotwein- und nach länderspezifischen Vorgaben optional auch Weißweinsorten (bei Traube/Maische-Mix ist dies sinngemäß ein Mischsatz) hergestellt werden. Welche Rebsorten als Rotweinsorten bzw. Qualitätswein-Rebsorten gelten, ist ebenfalls länderspezifisch. Es gibt ja einige Weißweinsorten mit roten Beerenschalen wie Roter Muskateller (Spielart Muscat Blanc), Gewürztraminer (Roter Traminer) und Pinot Gris, sowie in Südamerika Cereza und andere Criolla-Sorten, die einen mehr oder weniger rötlichen Wein ergeben. 

Rosé - Weintypen und Flasche

EU-Vorschriften für Roséwein

Im Juni 2009 wurde von der zuständigen EU-Kommission nach heftigen Protesten einiger Weinbauverbände ein Gesetzesvorschlag zurückgewiesen, der es erlaubt hätte, Roséwein auch durch einfachen Verschnitt von Rotwein und Weißwein zu produzieren. Damit sollte der Wettbewerbsnachteil gegenüber des außerhalb der EU erlaubten Verschneidens von Rot- und Weißweinen zwecks Herstellung einfachster Roséweine aufgehoben werden.

EU-Verordnung 2019/934

Das Verbot des Verschnittes eines Rotweines mit einem Weißwein zur Erzeugung eines Roséweines ist im Artikel 8 Absatz 1 der EU-Verordnung VO (EU) Nr. 2019/934 manifestiert. Roséwein darf nicht durch Verschnitt eines Weißweins (ohne g.g.A. oder g.U.) mit einem Rotwein (ohne g.g.A. oder g.U.) gewonnen werden. Das Verbot, einen Verschnitt von Rotwein und Weißwein als Rosé zu bezeichnen, gilt also nur die unterste Weinqualitätsstufe Wein ohne Herkunft. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass für Roséweine ein Rot-Weiß-Verschnitt bei Landwein (g.g.A.) und Qualitätswein (g.U.) sehr wohl erlaubt ist bzw. wäre.

länderspezifische Regelungen

Jeder Mitgliedsstaat der EU kann für die Qualiätsstufen g.g.A. (Landwein) und g.U. (Qualitätswein bzw. Prädikatswein) bestimmte Herstellungsmethoden im nationalen Weinrecht zulassen. In Deutschland und Österreich darf unter der Bezeichnung Roséwein nur ein Wein mit Rebsorte und Jahrgang in Verkehr gebracht werden, der ausschließlich aus Rotweinsorten hergestellt wurde und den gesetzlichen Bedingungen für einen Wein mit Herkunft (g.g.A. oder g.U.) entspricht.

Ausnahmen

Als Ausnahme ist auch bei der Produktion von Schaumwein ein Verschnitt erlaubt. Bei den in Deutschland geschützten, traditionellen Bezeichnungen Badisch Rotgold, Schieler und Schillerwein (sogenannte Rotlinge) werden Weißweintrauben und Rotweintrauben oder deren Maischen verschnitten bzw. verarbeitet. Diese dürfen aber gemäß den Bestimmungen im deutschen Weinrecht nicht als Roséwein bezeichnet werden. Für Österreich gibt es keine speziellen Bezeichnungen oder geschützte traditionelle Begriffe, welche einen Verschnitt von Rot- mit Weißwein beschreiben bzw. zulassen.

Rotweine

In vielen Weinbaugebieten wie z. B. Frankreich oder Italien sind bei der Erzeugung von Rotwein mit entsprechender Ausnahmeregelung auch Anteile von Weißweintrauben erlaubt. Dabei werden die Trauben mittels sogenannter Mischgärung gemeinsam vergoren. Dabei handelt sich aber um keine Roséweine, sondern um Rotweine. Durch den zumeist sehr geringen Anteil der weißen Sorten hat das auch...

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Markus J. Eser

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Markus J. Eser
Weinakademiker und Herausgeber „Der Weinkalender“

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