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Nasszuckerung

Dieses Verfahren (auch Nassaufbesserung) wird nach dem Erfinder Ludwig Gall (1791-1863) auch als als Gallisierung bezeichnet. Darunter versteht man den Zusatz von in Wasser aufgelöstem Trockenzucker (Saccharose) zum Traubenmost vor oder während der Gärung. Durch Vergärung dieses Zuckers wird der Alkoholgehalt des Weins erhöht und der Anteil der titrierbaren Säuren verringert. Durch das Wasser als Lösungsmittel wird aber auch der Wasseranteil erhöht. Die Verwendung des Zuckerwassers unterlag in Deutschland Höchstgrenzen. Die Nasszuckerung wurde durch das Weingesetz 1971 in Deutschland verboten, durch Übergangs-Regelungen aber bis 1975 erlaubt; in Österreich war dies immer schon untersagt.

weiterführende Informationen

Weitere Formen der Zuckerzugabe sind unter Anreichern (zum Traubenmost = Erhöhung Alkohol) und Süßung (zum Wein = Erhöhung des Restzuckers) beschrieben. Bezüglich Säurereduktion siehe unter Entsäuerung.

Bezüglich der Produktion von alkoholischen Getränken siehe unter Champagner (Schaumweine), Destillation (Destillate), Spezialweine, Spirituosen (Typen), Weinbereitung (Weine und Weintypen) und Weingesetz (weinrechtliche Belange).

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Roman Horvath MW

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Roman Horvath MW
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