Bezeichnung für die zweitgrößte Weinbauflächen-Einheit in Deutschland, die (zumeist) aus mehreren Einzellagen besteht. Derzeit sind 164 Großlagen registriert, die Durchschnitts-Größe beträgt 600 Hektar, die größten umfassen bis 1.800 Hektar. Diese Bezeichnung wurde mit dem Weingesetz 1971 geschaffen, um größeren Produzenten die Möglichkeit zu geben, ihre in großen Mengen erzeugten Weine unter einem einheitlichen Namen zu vermarkten. Verwirrend ist, dass die Großlagen oft nach einer Einzellage benannt wurden. Die Großlage ist deshalb sehr umstritten, da es für den Verbraucher schwierig ist zu erkennen, ob es sich um eine Einzellage oder Großlage handelt. Nicht wenige Kritiker sprechen sogar (so wie beim Bereich) von einer Verbraucher-Täuschung.
...
Eigene Anmerkung zu diesem Stichwort an den Autor senden
Leserkommentare (bisher 0)