Bezeichnung für die zweitgrößte Weinbauflächen-Einheit in Deutschland, dahinter folgen Großlage und Einzellage. Diese Bezeichnung wurde mit dem Weingesetz 1971 geschaffen, um größeren Produzenten die Möglichkeit zu geben, ihre in großen Mengen erzeugten Weine unter einem einheitlichen Namen zu vermarkten. Der Bereich ist (so wie die Großlage auch) sehr umstritten. Kritiker sprechen sogar von einer Verbraucher-Täuschung, da die Namen jenen von Einzellagen oft sehr ähnlich oder sogar identisch sind. Ein extremes Beispiel dafür ist der einzige Bereich Johannisberg im Rheingau, der den selben Namen wie die berühmteste Einzellage trägt. Nicht wenige qualitätsbewusste Winzer führen deshalb Bereich oder Großlage gar nicht auf dem Flaschen-Etikett an. Die zusammen...
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