Die Römer pflanzten um die Zeitenwende Rebstöcke im Raum Basel und Windisch und begründeten den Weinbau. Im 6. Jahrhundert nach Christi gründeten Mönche aus dem Burgund das Kloster St. Maurice bei Aigle im Kanton Waadt und kultivierten Weinberge. Mitte des 8. Jahrhunderts sind Weingärten im Churer Rheintal und am Bodensee belegt. Wie auch sonst in Europa wurde der Weinbau im Mittelalter von den
Zisterziensern kultiviert. Diese gründeten das Kloster Hautcrèt Palézieux und legten im Jahre 1142 den ersten terrassierten Weingarten am Genfer See im Kanton
Waadt an. Der Bereich
Dézaley zählt auch heute zu den besten Appellationen in der Schweiz. Ab Beginn der Eidgenossenschaft der drei Kantone Schwyz, Uri und Unterwalden im Jahre 1291 bis in das 18. Jahrhundert nahm die Weinproduktion ständig zu. Um das Jahr 1850 umfassten die Rebflächen mit rund 35.000 Hektar mehr als das Doppelte wie heute. Im 19. Jahrhundert erlitt der Weinbau einen Niedergang durch ausländische Konkurrenz, sowie durch die
Reblaus und den
Mehltau, die als einem der letzten europäischen Länder auch die Schweiz erreichten. Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es wieder einen Aufschwung.
Die Schweiz ist (nach Albanien) das gebirgreichste Land Europas und die Alpen mit ihren Ausläufern prägen auch stark den Weinbau. Die Rebflächen liegen vor allem am Beginn der drei großen Flusstäler Rhône im Westen, Rhein im Norden und Po im Süden. In diesen Tälern und entlang der vielen Seen befinden sich viele Rebflächen auf Gletschermoränen, zumeist steil und terrassiert. Im Weinbauort
Visperterminen im Kanton
Wallis (der größte Bereich) befinden sich Weingärten in 1.100 Meter Seehöhe, damit zählen sie zu den
höchstgelegenen der Welt. Besonders auf der Alpensüdseite (mit dem größten Weinbaubereich Wallis) gibt es viel Sonnenstunden, aber relativ geringe Niederschläge. Das im Süden liegende Tessin ist sehr niederschlagsreich. Sprachlich wird die Schweiz in die drei Weinbau-Regionen Westschweiz (französische Schweiz mit einem Dreiviertel der Rebfläche), Ostschweiz (deutsche Schweiz - das „Land der roten Landweine“ und kleinste Gebiet) und das Tessin im Süden (italienische Schweiz) geteilt. Aus diesem Grund spiegeln sich in der vielfältigen Weinkultur deutsche, italienische und französische Einflüsse wieder.
Die Anzahl der Rebsorten ist beschränkt. Etwas mehr als die Hälfte der Gesamtfläche belegen rote Rebsorten. Die häufigsten sind Pinot Noir (Blauburgunder) und Gamay, nur in der italienischen Schweiz (Tessin) dominiert dominiert eindeutig Merlot mit 85% der Fläche. Bei den weißen Sorten herrscht eindeutig Chasselas vor (hier auch Doran, Fendant und Perlin genannt), gefolgt von
Müller-Thurgau (hier immer noch als Riesling x Silvaner bezeichnet) - mit dem Namen wurde dem Schweizer Weinbau-Pionier Dr. Hermann Müller (1850-1927) ein Denkmal gesetzt. In der Ostschweiz (Deutschschweiz) gibt es nahezu eine Monokultur, hier dominiert die rote Sorte Pinot Noir mit rund 70% der Fläche. Die nach der Reblaus-Katastrophe angepflanzten
Americano (Amerikaner-Reben) machen noch einen Anteil von etwa 15% aus und werden speziell im Tessin für Tafeltrauben und
Grappa verwendet. Die häufigsten Rebsorten nach der Rebfläche sind:
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Chasselas (weiß) mit 36%
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Pinot Noir (rot) mit 31%
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Gamay (rot) mit 13%
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Merlot (rot) mit 6%
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Müller-Thurgau (weiß) mit 5%
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Chardonnay (weiß) mit 1,5%
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Silvaner (weiß) mit 1,4%
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Pinot Gris (weiß) mit 1%
Im Jahre 2004 betrug die Rebfläche 15.000 Hektar, von der knapp 1,2 Millionen Hektoliter Wein erzeugt wurden. Die Schweiz produziert ausgezeichnete Weine in vielen Varianten. Der einzige Grund, warum sie außerhalb des Landes vielleicht nicht so bekannt sind, ist jener, dass sie fast ausschließlich im Land konsumiert werden und sogar noch doppelt so viel importiert werden muss. Zumeist werden die Weine nach der Gemeinde benannt, in der sie erzeugt werden. Das Schweizer Weinbaugebiet wird in die drei Regionen Westschweiz, Deutschschweiz und italienische Schweiz gegliedert. In 17 der 24 politischen Kantone gibt es einen Weinbau. Die wichtigsten Weinbau-Kantone mit ihren Rebflächen sind:
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Aargau (Deutschschweiz) mit 395 ha
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Baselland (Deutschschweiz) mit 80 ha
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Bern (Westschweiz mit Bielersee, Deutschschweiz mit Rest) mit 250 ha
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Freiburg (Westschweiz) mit 120 ha
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Genf (Westschweiz) mit 1.355 ha
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Graubünden (Deutschschweiz) mit 384 ha
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Neuchâtel (Westschweiz) mit 605 ha
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Schaffhausen (Deutschschweiz) mit 500 ha
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St. Gallen (Deutschschweiz) mit 220 ha
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Tessin (italienische Schweiz) mit 961 ha
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Thurgau (Deutschschweiz) mit 274 ha
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Waadt (Westschweiz) mit 3.879 ha
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Wallis (Westschweiz) mit 5.255 ha
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Zürich (Deutschschweiz) mit 645 ha
Ab den 1990er-Jahren wurde das KUB/AOC-System eingeführt. KUB sind
Qualitätsweine mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung, die mit dem Namen eines Kantons oder eines geografischen Gebiets eines Kantons bezeichnet sind. Dabei können die Kantone unter bestimmten Voraussetzungen einzelne Gebiete auch über die kantonalen Grenzen hinaus ausdehnen. Die einzelnen Kantone legen Bestimmungen über die Gebietsgrenzen, zugelassene Rebsorten, Mindestmostgehalt je Rebsorte, Höchstertrag je Rebsorte, Anbaumethoden, Weinbereitungsmethoden, sowie ein System zur
sensorischen und
analytischen Prüfung als Vorausetzung für die Vermarktung der Weine fest.
Die
Mostgewichte müssen bei Weißweinsorten zumindest 15,2 (Westschweiz) bzw. 15,8 °
Brix (Deutschschweiz, ital. Schweiz), sowie zumindest 17 °Brix bei Rotweinsorten erreichen. Die
Erträge dürfen bei Weißweinsorten maximal 1,4 kg/m² (1,2 ital. Schweiz) und bei Rotweinsorten maximal 1,2 kg/m² (1,0 ital. Schweiz) betragen.
Ausschließlich für KUB-Weine = mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung (außer Süßdruck, diese gilt auch für Landweine) sind folgende Bezeichnungen bzw. Weintypen zulässig:
Spätlese (Vendange tardive, Vendemmia tardiva),
Auslese (Sélection, Selezione),
Beerenauslese (Sélection de grains nobles),
Trockenbeerenauslese,
Eiswein (Vin de glace),
Beerliwein,
Flétri (Flétri sur souche),
Oeil de Perdrix (Rosé),
Strohwein (Passerillé, Sforzato),
Süßdruck (Pressé doux), Village(s) und
Vin des Glaciers (Gletscherwein).
Die zweite Kategorie
Landweine sind Weine, die mit dem Namen des Landes oder eines Landesteils, dessen Ausdehnung grösser ist als die eines Kantons, bezeichnet sind. Die Mostgewichte müssen bei Weißweinsorten zumindest 14,4 °Brix, sowie bei Rotweinsorten zumindest 15,2 °Brix erreichen. Die Erträge dürfen bei Weißweinsorten maximal 1,8 kg/m² und bei Rotweinsorten maximal 1,6 kg/m² betragen. Die
Tafelweine werden aus in der Schweiz geernteten Trauben gekeltert, deren Mostgewichte für Weißweinsorten zumindest 13,6 °Brix und für Rotweinsorten zumindest 14,4 °Brix erreichen.