Die französische Weinbauregion Champagne gab dem berühmtesten Schaumwein der Welt den gesetzlich geschützten Namen
Champagner. Das Herz des Produktionsgebietes ist Reims, wo in der im 12. und 13. Jahrhundert erbauten Kathedrale Notre-Dame fast alle französischen Herrscher gekrönt wurden, doch auch die Städte Epernay und Chalons-sur-Marne haben große Bedeutung. Die Champagne ist das nördlichste Weinbaugebiet Frankreichs im Pariser Becken, rund 140 Kilometer östlich von Paris. Die „Région délimitée de la Champagne viticole” wurde erstmals im Jahre 1908 definiert¸ dann 1911 geändert und 1927 endgültig festgelegt. Sie ist in fünf Zonen mit unterschiedlichen Rebsorten-Schwerpunkten gegliedert. Das sind
Montagne de Reims (Sand und Ton auf Kreidefelsen),
Vallée de la Marne (sandige Lehme und Ton),
Côte des Blancs (Sand und Ton auf Kreidefelsen),
Côte de Sézanne (Mergel, Sand und Ton auf Kreidefelsen) und das im Süden liegende
Côte du Bar im Département Aube (kiesige Kalkstein-Verwitterungsböden). Die Rebflächen umfassen 34.000 Hektar, die zu 99% mit den drei Champagner-Sorten Pinot Noir (38%), Pinot Meunier (33%) und Chardonnay (28%) bestockt sind. Die vier Sorten Arbane, Petit Meslier, Pinot Gris und Pinot Blanc sind zwar aus historischen Gründen ebenfalls für den Champagner zugelassen, haben aber mit nur insgesamt nur 90 Hektar Rebfläche mengenmäßig nahezu keine Bedeutung.
Das geografische Weinverarbeitungsgebiet, in dem es erlaubt ist, die Moste der Herkunftsbezeichnung Champagne zu Wein bzw. Schaumwein zu verarbeiten, diese auszubauen und abzufüllen umfasst 634 Gemeinden. Innerhalb dieses Gebiets wurden Terroirs bestimmt, die sich zum Anbau von Wein eignen. Demzufolge dürfen in 319 Gemeinden Trauben produziert werden. Im Jahre 2003 forderten die Champagne-Berufsstände die
INAO offiziell auf, nach entsprechender Analyse eine Revision der festgelegten Grenzen des Weinbaugebiets vorzunehmen. Die Prüfung wurde einem unabhängigen, im März 2006 von der INAO ernannten Expertenausschuss übertragen. Dieser schlug Ende 2007 vor, insgesamt 675 (statt 634) als Weinverarbeitungsgebiet und 357 Gemeinden (statt 319) als Traubenanbaugebiet zu definieren. Es wird geschätzt, dass die erforderlichen Arbeiten für die endgültige Realisierung der Änderungen 2009 begonnen und erst 2015 abgeschlossen sein werden. Von den derzeit rund 19.000 Winzern liefert der Großteil die Trauben an die großen Champagner-Häuser, die nur 10% der Rebfläche besitzen. Es gibt ein ähnliches Klassifizierungs-System wie im Burgund namens
Échelle des crus. Als
Grand Cru sind 17 Gemeinden, als Premier Cru 38 Gemeinden klassifiziert. Die Rebflächen dieser Gemeinden umfassen rund 9.000 Hektar. Der Rang wird jedoch nur selten am Etikett angeführt, weil zumeist verschiedene Lagen verschnitten werden.
Das Geheimnis und der große Erfolg des unvergleichlichen
Champagners liegen vor allem im
Bodentyp, dem Klima und selbstverständlich auch in der gesetzlich definierten Herstellungsmethode. Der Boden ist durchwegs kreidehaltig mit teilweise sandiger Oberfläche und wird als
Craie à bélemnites bezeichnet. Die Voraussetzungen sind geradezu ideal für die Schaumwein-Produktion, denn die hier wachsenden Rebsorten ergeben einen alkoholleichten, feinen und säuerlichen Grundwein. Die Kreide lässt die Wurzeln sehr tief ins Erdreich wachsen und speichert außerdem Wasser. Der Kreideboden ergibt auch die idealen Keller, von denen die Stadt Reims unterirdisch förmlich durchzogen ist. Diese Keller weisen jahraus, jahrein eine optimale Temperatur von 10 bis 11 °C und eine
Luftfeuchtigkeit von 70 bis 90% auf, was für die jahrelange Lagerung und Reifung des Champagners sehr wichtig ist. Es werden jährlich rund 300 Millionen Flaschen
Champagner produziert. Weitere Appellationen in der Champagne sind
Coteaux Champenois für nichtschäumende Stillweine und
Rosé des Riceys für den berühmten Roséwein. Sowohl Champagner als auch Stillweine dürfen ausschließlich in Flaschen abgefüllt die Champagne verlassen - das heißt nicht in Tanks, Fässern oder sonstigen Gebinden. Somit ist eine Verarbeitung von Champagne-Grundweinen außerhalb des Bereiches unmöglich gemacht.