Deutschland hat eine über zweitausend Jahre alte Weinkultur. Aber bereits vorher wurde importierter Wein getrunken, was eine in einem
keltischen Grab gefundene griechische Weinflasche aus Ton aus der Zeit um 400 v. Chr. beweist. Die ältesten Weinberge befanden sich an den Ufern von
Rhein, Neckar und
Mosel. Diese Flüsse mit den lang gestreckten Tälern, sowie ihre Nebenläufe sind auch heute noch die klassischen Anbaugebiete. Der deutsche Weinbau wurde durch die Kolonisation der Griechen in Gallien begründet und dann durch die römische Kultur zur Vollkommenheit gebracht. Durch die Unterwerfung von Gallien durch Julius Cäsar (100-44 v. Chr.) gelangte der römische Weinbau vom Rhônetal bis an den Rhein. Kaiser
Probus (232-282) trug durch fördernde Maßnahmen für die weitere Ausdehnung bei. Im 5. Jahrhundert war der Weinbau in Deutschland bereits so verbreitet, dass Chlodwig (466-511) das so genannte „Salische Gesetz“ erließ, das den Diebstahl eines Rebstocks unter Strafe stellte. Im 6. und 7. Jahrhundert verbreitete sich der Weinbau nach Süd- und Norddeutschland. König Dagobert I. (610-639) ist urkundlich als Schenker von Weingärten an
Kirchen bezeugt. Weinbau in der Pfalz ist durch eine Urkunde König Siegberts III. aus dem Jahre 653 belegt und im 8. Jahrhundert werden bereits weit über hundert Weinbau-Orte in der Pfalz erwähnt.
Kaiser
Karl der Große (742-814) gab weitere, wichtige Impulse, er ließ dichte Wälder roden und mit Rebstöcken aus Ungarn, Italien, Spanien, Lothringen und der Champagne bepflanzen. Unter anderem erließ er erste Gesetze zur Weinbereitung und gab die Erlaubnis, den selbsterzeugten Wein auch zu verkaufen (siehe auch unter
Buschenschank). Entscheidend für einen kultivierten Weinbau war der Orden der
Zisterzienser, der in ganz Europa Tausende Klöster gründete und sich professionell mit Weingartenpflege, Rebsortenauswahl und Weinbereitung beschäftigte. Im Jahre 1136 gründeten zwölf Mönche aus
Burgund das berühmte Kloster
Eberbach im heutigen Rheingau. Innerhalb der nächsten 100 Jahre entstanden zwischen Worms und Köln 200 Niederlassungen am
Rhein. Im 12. und 13. Jahrhundert war das Kloster mit seinen Ablegern sozusagen das größte Weinbau-Unternehmen der Welt. Zunächst pflanzten die Mönche aus dem französischem Burgund mitgebrachte Rebstöcke, darunter waren vor allem rote Sorten. Sie erkannten aber bald, dass im Rheingau weiße Reben am besten gediehen.
Im 15. Jahrhundert erreichte der deutsche Weinbau mit rund 400.000 Hektar Rebfläche seine größte Ausdehnung; dies ist viermal so viel wie heute. Damals zählte allerdings das
Elsass mit umfangreichen Rebflächen hinzu. Die Weingärten befanden sich aber hauptsächlich in niedrig gelegenen Flachlagen durch zum Beispiel
Rodung stark bewaldeter Flächen im nördlichen Franken. Der Dreißigjährige Krieg (1618-1648) hinterließ so wie in großen Teilen Europas Zerstörungen in apokalyptischem Ausmaß, von denen sich der deutsche Weinbau nur schwer und sehr langsam erholte. Viele vormalige blühende Weingebiete wie Bayern, Nord-, Ost- und Mitteldeutschland wurden gar nicht mehr mit Rebstöcken bepflanzt. Aber auch das Aufkommen von
Bier als Massengetränk setzte dem Weinbau stark zu. Der Wein wurde immer rarer und teurer. Im Jahre 1563 war ein
Stück Rheinwein (1.200 Liter) noch für 300 Goldtaler zu haben, einige Jahre später 500 Goldtaler.
Erst ab Beginn des 18. Jahrhunderts nahm der Weinbau wieder Aufschwung. Durch die
Säkularisierung der Klöster anfangs des 19. Jahrhunderts traten vor allem Adelige an die Stelle der
Mönche, denen der heutige Standard zu verdanken ist. Qualität begann eine große Rolle zu spielen. In diesem Zusammenhang erfolgte in den Jahren 1868 und 1897 die
Preußische Lagenklassifikation. Zu dieser Zeit kam über Deutschland ab Anfang der 1860er-Jahre die
Reblaus- und die
Mehltau-Plage, die wiederum zu schweren Verwüstungen führten. Im Jahre 1892 wurde das erste Weingesetz eingeführt, wo unter anderem noch eine kontrollierte
Zuckerung erlaubt war. In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts gab es durch die beiden Weltkriege eine große Rezession und die Rebfläche schrumpfte bis 1945 auf unter 50.000 Hektar. Der
Weinhandelsexport erreichte einen Tiefststand. Ab den 1950er-Jahren vollzog sich dann langsam ein positiver Wandel.
Die deutschen Weinbaugebiete gehören zu den
nördlichsten der Welt und befinden sich damit im Grenzbereich zwischen dem feuchtwarmen Golfstromklima im Westen und dem trockenen Kontinentalklima im Osten. Der vielfältige Boden besteht aus Basalt, Buntsandstein, Fels, Löss, Muschelkalk, Porphyr, Schiefer und Vulkangestein. Die besten Weinberge liegen im Norden; häufig ist der Boden für sonstige wirtschaftliche Nutzung ungeeignet. Im Jahre 2007 wurden von 102.000 Hektar Rebfläche 10,261 Millonen Liter Wein produziert (siehe auch unter
Wein-Produktionsmengen). Der Export beträgt rund 25%, die traditionellen Abnehmer sind Großbritannien, USA, Niederlande und Japan. Im Jahre 1972 gab es noch über 100.000 Weinbaubetriebe, seitdem erfolgte ein starker Strukturwandel und eine enorme Reduktion auf nunmehr weniger als die Hälfte.
Landweingebiet: Diese Qualitätsstufe wurde 1982 eingeführt. Seit August 2009 gibt es statt vorher 21 nun insgesamt 26 Landweingebiete, die zum Großteil als Teilbereiche innerhalb der Anbaugebiete oder außerhalb davon liegen. Dies sind Ahrtaler LW, Badischer LW, Bayrischer-Bodensee LW, Brandenburger LW, LW Main (früher Fränkischer LW), LW der Mosel, LW Neckar, LW Oberrhein, LW Rhein, LW Rhein-Neckar, LW der Ruwer, LW der Saar, Mecklenburger LW, Mitteldeutscher LW, Nahegauer LW, Pfälzer LW, Regensburger LW, Rheinburgen – LW, Rheingauer LW, Rheinischer LW, Saarländischer LW, Sächsischer LW, Schleswig-Holsteiner LW, Schwäbischer LW, Starkenburger LW und Taubertäler LW.
Anbaugebiet: Es gibt 13 Anbaugebiete, die in Bereiche, Großlagen und Einzellagen gegliedert sind. Nur bei diesen darf die Bezeichnung Qualitätswein bzw. Q.b.A. verwendet werden. Sie sind vor allem im Südwesten in den Tälern des Rheins und der Mosel sowie deren zahlreichen Nebenflüssen konzentriert. Im Süden sind sie eher locker in die Landschaften eingestreut. Durch die im Jahre 1990 erfolgte Wiedervereinigung kamen die zwei neuen Anbaugebiete Sachsen und Saale-Unstrut im Osten dazu. Außerhalb der Anbaugebiete werden Reben auf insgesamt 56 Hektar Rebfläche außerdem auch noch in Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein angebaut. Die davon produzierten Weine dürfen jedoch nur als Landweine vermarktet werden.
Bereich (BER): Mit Ausnahme von Ahr, Nahe und Rheingau sind die Anbaugebiete in zwei oder mehr Bereiche gegliedert. Die Bereiche sind in Großlagen gegliedert.
Großlage (GL): Diese umfasst mehrere benachbarte, aber nicht unbedingt aneinander angrenzende Einzellagen. Meist trägt diese Großlage den Namen der früher berühmtesten Einzellage (vor der Reduzierung). Aus der Angabe auf dem Flaschenetikett geht aber nicht hervor, ob es sich um eine Einzellage oder um eine Großlage handelt.
Einzellage (EL): Diese kleinste Weinbergsflächeneinheit ist nur selten unter fünf Hektar groß. Es gibt aber die Bandbreite von weniger als einem bis zu 200 Hektar. Im Laufe der Jahrhunderte haben sich etwa 25.000 Weinbergsnamen mit oft wenigen Rebzeilen entwickelt. Diese wurden durch das Weingesetz 1970 und die
Flurbereinigung 1971 sehr stark reduziert. Von den verbliebenen 2.709 Einzellagen stehen aber derzeit ungefähr 50 nicht unter Ertrag bzw. sind diese Flächen zum Teil auch gar nicht mehr bestockt.
In der folgenden Tabelle sind die Rebflächen der Jahre 1999 und 2009 dargestellt. In diesen zehn Jahren gab es nur bei zwei Anbaugebieten prozentuell starke Veränderungen. Beim Anbaugebiet Mosel (1999 noch Mosel-Saar-Ruwer) war dies eine Reduktion um 26,5% bzw. 3.239 Hektar und beim Anbaugebiet Saale-Unstrut ein Zuwachs von 39,1% bzw. 198 Hektar. Bei den übrigen 11 Anbaugebieten gab es nur geringe Veränderungen. Insgesamt verringerte sich die Gesamtfläche Deutschlands um 3,5% bzw. 3.688 Hektar:
| ANBAUGEBIET |
BER |
GL |
EL |
BETRIEB |
HEKTAR 2009 |
%-ANT WEISS |
%-ANT ROT |
HEKTAR 1999 |
| Ahr |
1 |
1 |
43 |
637 |
557 |
14,2 |
85,8 |
510 |
| Baden |
9 |
15 |
315 |
14.056 |
15.836 |
55,9 |
44,1 |
15.852 |
| Franken |
3 |
23 |
216 |
4.830 |
6.104 |
80,3 |
19,7 |
6.080 |
| Hessische Bergstraße |
2 |
3 |
23 |
454 |
427 |
79,2 |
20,8 |
455 |
| Mittelrhein |
2 |
11 |
111 |
245 |
458 |
84,9 |
15,1 |
620 |
| Mosel |
6 |
19 |
524 |
4.415 |
8.976 |
90,9 |
9,1 |
12.215 |
| Nahe |
1 |
7 |
328 |
781 |
4.163 |
75,1 |
24,9 |
4.590 |
| Pfalz |
2 |
25 |
325 |
4.151 |
23.467 |
61,5 |
38,5 |
23.764 |
| Rheingau |
1 |
11 |
123 |
814 |
3.062 |
85,2 |
14,8 |
3.249 |
| Rheinhessen |
3 |
24 |
434 |
3.440 |
26.480 |
69,0 |
31,0 |
26.436 |
| Saale-Unstrut |
3 |
4 |
37 |
679 |
704 |
73,3 |
26,7 |
506 |
| Sachsen |
2 |
4 |
23 |
2.559 |
461 |
81,1 |
18,9 |
373 |
| Württemberg |
6 |
17 |
207 |
10.831 |
11.435 |
28,6 |
71,4 |
11.224 |
| restliche Flächen |
- |
- |
- |
90 |
56 |
- |
- |
- |
| GESAMT |
40 |
164 |
2.709 |
47.982 |
102.186 |
64,0 |
36,0 |
105.874 |
Deutschlands Anbaugebiete liegen mit einer einzigen Ausnahme in der europäischen
Weinbauzone A, nur das Anbaugebiet Baden zählt (wie Österreich) zur Weinbauzone B. Daraus leiten sich auch spezielle EU-weinrechtliche Vorgaben ab, die unter
Anreichern (Alkoholerhöhung),
Entsäuerung,
Säuerung und
Süßung detailliert beschrieben sind. Qualitäts- und Prädikatsweine müssen einer
analytischen und
sensorischen Prüfung unterzogen werden, die bei positivem Ergebnis die
Amtliche Prüfnummer erbringt.
Deutscher Wein unterscheidet sich von Wein aus anderen Ländern durch seine Leichtigkeit, Spritzigkeit und Fruchtigkeit. Die lange Vegetationszeit und die geringe Sommerhitze machen die Weine filigran und nicht zu alkoholreich. Das Geheimnis liegt in der guten Ausgewogenheit von Süße und Säure; in Verbindung mit dem geringeren Alkoholgehalt ergibt dies eine besondere Rasse. Die Weine zeichnen sich nicht selten durch eine erstaunliche Langlebigkeit aus. Über 140 Rebsorten sind offiziell zugelassen, Marktbedeutung hat davon jedoch davon nur ein gutes Dutzend. In den letzten zehn Jahren hat sich der Rebsortenspiegel stark verändert. Knapp zwei Drittel der Rebsorten sind Weißwein- und ein gutes Drittel mit steigender Tendenz Rotweinsorten. Im Jahre 1998 war das Verhältnis noch 71% Weißweinsorten zu 29% Rotweinsorten gewesen.
Die häufigste Rebe ist nach wie vor mit über einem Fünftel Anteil der Riesling, dessen Bestand sich in den letzten zehn Jahren nur unwesentlich verringert hat (um 513 ha). Die eindeutigen Aufsteiger sind die roten
Neuzüchtungen Regent (um das 12-fache), St. Laurent (um das 4,3-fache) und Dornfelder (um das 3,7-fache), dann die Burgundersorten Weißer Burgunder (94%), Grauer Burgunder (76%), Spätburgunder (58%), Auxerrois (171%) und Chardonnay (268%), sowie die neuen Sorten aus Frankreich (die es 1999 noch gar nicht gab) Cabernet Franc, Cabernet Sauvignon, Merlot und Sauvignon Blanc. Zu den stärksten Absteigern zählen die bis 1995 in Deutschland führende Sorte Müller-Thurgau (-40%), Grüner Silvaner (-31%), sowie die weißen Neuzüchtungen Bacchus, Faberrebe, Huxelrebe, Kerner, Ortega und Scheurebe (Halbierung). Es ist zu erwarten, dass sich der Trend fortsetzen wird und vor allem die Burgundersorten und französischen Sorten weiterhin stark steigen. Der Rebsortenspiegel Status 2009 (0 = kleiner 0,5 ha):
Rebsorte dt. Hauptname |
In Deutschland gebräuchliche Synonyme |
Farbe |
Hektar 2009 |
%-Ant 2009 |
Hektar 1999 |
| Riesling |
Weißer Riesling, Rheinriesling |
weiß |
22.580 |
22,1 |
23.093 |
| Müller-Thurgau |
Rivaner, Riesling-Silvaner |
weiß |
13.628 |
13,3 |
22.973 |
Spätburgunder inklusive Samtrot |
Pinot Noir, Blauer S., Blauburg. Blauer Spätburg. Klon Samtrot |
rot |
11.733 (~400) |
11,5 |
7.453 |
| Dornfelder |
- |
rot |
8.000 |
7,8 |
2.142 |
Grüner Silvaner Blauer Silvaner |
Silvaner, Sylvaner |
weiß |
5.187 38 |
5,1 - |
7.475 ? |
| Ruländer |
Pinot Gris, Grauburgunder |
weiß |
4.517 |
4,4 |
2.565 |
| Portugieser |
Blauer Portugieser |
rot |
4.202 |
4,1 |
4.603 |
| Weißer Burgunder |
Pinot Blanc, Weißburgunder |
weiß |
3.941 |
3,9 |
2.032 |
| Kerner |
Kernerrebe |
weiß |
3.584 |
3,5 |
7.465 |
| Trollinger |
Blauer Trollinger, Vernatsch |
rot |
2.431 |
2,4 |
2.542 |
| Müllerrebe |
Schwarzriesling, Pinot Meunier |
rot |
2.303 |
2,3 |
2.152 |
| Regent |
- |
rot |
2.122 |
2,1 |
178 |
| Bacchus |
Frühe Scheurebe |
weiß |
1.977 |
1,9 |
3.463 |
| Limberger/Lemberger |
Blaufränkisch, Blauer Limberger |
rot |
1.747 |
1,7 |
969 |
| Scheurebe |
Sämling 88 |
weiß |
1.655 |
1,6 |
3.538 |
| Chardonnay |
- |
weiß |
1.228 |
1,2 |
334 |
Weißer Gutedel Roter Gutedel |
Chasselas, Gutedel |
weiß |
1.132 0 |
1,1 - |
1.294 ? |
| Roter Traminer |
Traminer, Gewürztraminer |
weiß |
838 |
0,8 |
893 |
| Saint Laurent |
St. Laurent, Blauer St. Laurent |
rot |
657 |
0,6 |
152 |
| Ortega |
- |
weiß |
622 |
0,6 |
1.213 |
| Huxelrebe |
- |
weiß |
613 |
0,6 |
1.419 |
Weißer Elbling
Roter Elbling |
Elbling, Kleinberger |
weiß |
567 9 |
0,6 - |
1.125 ? |
| Faberrebe |
- |
weiß |
551 |
0,5 |
1.807 |
| Sauvignon Blanc |
Muskat-Sylvaner |
weiß |
516 |
0,5 |
0 |
| Morio-Muskat |
Morio |
weiß |
488 |
0,5 |
1.481 |
| Acolon |
- |
rot |
482 |
0,5 |
0 |
| Merlot |
- |
rot |
469 |
0,5 |
0 |
| Domina |
- |
rot |
405 |
0,4 |
? |
| Dunkelfelder |
- |
rot |
341 |
0,3 |
213 |
| Cabernet Mitos |
- |
rot |
320 |
0,3 |
0 |
| Cabernet Sauvignon |
- |
rot |
295 |
0,3 |
0 |
| Frühburgunder |
Blauer Frühburgunder, Clevner |
rot |
256 |
0,2 |
? |
| Cabernet Dorsa |
- |
rot |
234 |
0,2 |
0 |
Gelber Muskateller Roter Muskateller |
Muskateller, Muscat Blanc |
weiß |
190 2 |
0,2 - |
? ? |
| Auxerrois |
- |
weiß |
190 |
0,2 |
70 |
| Heroldrebe |
- |
rot |
147 |
0,2 |
? |
| Siegerrebe |
- |
weiß |
102 |
0,1 |
188 |
| Reichensteiner |
- |
weiß |
100 |
0,1 |
? |
| Blauer Zweigelt |
Zweigelt, Rotburger |
rot |
100 |
0,1 |
? |
| Rieslaner |
Mainriesling |
weiß |
87 |
0,1 |
? |
| Johanniter |
- |
weiß |
77 |
0,1 |
? |
| Ehrenfelser |
- |
weiß |
85 |
0,1 |
? |
| Muskat-Trollinger |
Trollinger-Muskat |
rot |
65 |
0,1 |
? |
| Würzer |
- |
weiß |
65 |
0,1 |
? |
| Solaris |
- |
weiß |
66 |
0,1 |
0 |
| Nobling |
- |
weiß |
61 |
0,1 |
? |
| Cabernet Cubin |
- |
rot |
59 |
0,1 |
0 |
| Optima |
Optima 113 |
weiß |
59 |
0,1 |
? |
| Dakapo |
- |
rot |
58 |
0,1 |
? |
| Phoenix |
- |
weiß |
48 |
- |
? |
| Regner |
- |
weiß |
42 |
- |
? |
| Cabernet Dorio |
- |
rot |
37 |
- |
0 |
| Perle |
Perle von Alzey |
weiß |
33 |
- |
? |
| Kanzler |
- |
weiß |
33 |
- |
? |
| Cabernet Cortis |
- |
rot |
28 |
- |
0 |
| Findling |
- |
weiß |
27 |
- |
? |
| Syrah |
Shiraz |
rot |
27 |
- |
0 |
| Juwel |
- |
weiß |
23 |
- |
? |
| Goldriesling (1) |
Gelbriesling, Goldmuskat |
weiß |
21 |
- |
? |
| Deckrot |
- |
rot |
20 |
- |
? |
| Schönburger |
- |
weiß |
20 |
- |
? |
| Helfensteiner |
Blauer Weinsberger |
rot |
19 |
- |
? |
| Kernling |
- |
weiß |
17 |
- |
? |
| Cabernet Franc |
- |
rot |
16 |
- |
0 |
| Rotberger |
- |
rot |
15 |
- |
? |
| Albalonga |
- |
weiß |
14 |
- |
? |
| Tauberschwarz |
Blauer Hängling |
rot |
14 |
- |
? |
| Rubinet |
- |
rot |
13 |
- |
0 |
| Muskat-Ottonel |
- |
weiß |
12 |
- |
? |
| Ehrenbreitsteiner |
- |
weiß |
10 |
- |
? |
| Hegel |
- |
rot |
10 |
- |
? |
| Rondo |
- |
rot |
10 |
- |
? |
| Palas |
- |
rot |
8 |
- |
? |
| Grüner Veltliner |
Weißgipfler |
weiß |
7 |
- |
? |
| Hölder |
- |
weiß |
6 |
- |
? |
| André |
- |
rot |
5 |
- |
? |
| Malvasier |
Frühroter Veltliner, Früher Roter |
weiß |
5 |
- |
? |
| Freisamer |
- |
weiß |
4 |
- |
? |
| Merzling |
- |
weiß |
4 |
- |
? |
| Orion |
- |
weiß |
4 |
- |
? |
| Blauburger |
- |
rot |
3 |
- |
? |
| Bronner |
- |
weiß |
3 |
- |
? |
| Mariensteiner |
- |
weiß |
3 |
- |
? |
| Prinzipal |
- |
weiß |
3 |
- |
? |
| Silcher |
- |
weiß |
3 |
- |
? |
| Septimer |
- |
weiß |
2 |
- |
? |
| Arnsburger |
- |
weiß |
1 |
- |
? |
| Färbertraube |
Teinturier du Cher |
rot |
1 |
- |
? |
| Fontanara |
- |
weiß |
1 |
- |
? |
| Hibernal |
- |
weiß |
1 |
- |
? |
| Perle von Zala |
Zala Gyöngye |
weiß |
1 |
- |
? |
| Sirius |
- |
weiß |
1 |
- |
? |
| Staufer |
- |
weiß |
1 |
- |
? |
| Malinger |
Früher Malingre, Früher |
weiß |
0 |
- |
? |
| Osteiner |
- |
weiß |
0 |
- |
? |
| sonst. rote Sorten |
- |
rot |
175 |
0,2 |
? |
| sonst. weiße Sorten |
- |
weiß |
256 |
0,3 |
? |
| ROTE SORTEN |
|
|
36.825 |
36,0 |
30.704 |
| WEISSE SORTEN |
|
|
65.361 |
64,0 |
75.170 |
| GESAMT |
|
|
102.186 |
100 |
105.874 |
In der Folge werden wichtige weinrechtliche Bestimmungen angeführt. Alle durch die ab August 2009 gültige EU-Weinmarktordnung resultierenden Änderungen sind berücksichtigt:
Mostgewicht: Das deutsche Weinrecht legt für jede Qualitätsstufe ein Mindest-Mostgewicht fest (siehe dann weiter unten). Dabei wird innerhalb der Qualitätsstufen nochmals nach Rebsorten differenziert. Um den unterschiedlichen klimatischen Bedingungen gerecht zu werden, sind diese Mengen je Anbaugebiet unterschiedlich.
Ertrag: Die Maximalmengen in hl/ha werden verantwortlich von den Anbaugebieten definiert und sind je Anbaugebiet und im Bundesland
Rheinland-Pfalz auch je Qualitätsgruppe unterschiedlich. Unabhängig der Qualitätsgruppe sind dies 80 hl/ha (Sachsen), 90 (Baden, Franken, Saale-Unstrut), 100 (Ahr, Hessische Bergstraße, Rheingau), 105 (Mittelrhein, Nahe, Pfalz, Rheinhessen), sowie 110 (Württemberg). In Rheinland-Pfalz (Anbaugebiete Mosel, Nahe, Pfalz, Rheinhessen) sind dies für Qualitätswein 105 bzw. 125 für Mosel, 125 für Land- und Rebsortenwein, 150 für deutscher Wein, sowie 200 für
Grundwein (früher Verarbeitungswein) für die Herstellung von Sekt oder Destillaten.
Herkunft / Jahrgang / Rebsorte: Ein Wein muss mindestens zu 85 % aus der angegebenen Herkunft, Rebsorte und dem angegebenen Jahrgang stammen. Wenn der Fremdanteil (aus einer anderen Herkunft, Rebsorte oder einem anderen Jahrgang als in der Bezeichnung angegeben) die Höchstgrenze von 15% erreicht, dann dürfen maximal 10% fremde Süßreserve zugesetzt werden. Denn nach deutschem Recht darf der gesamte Fremdanteil einschließlich der Süßreserve 25% nicht übersteigen. „Deutsche Weine“ müssen zu 100% aus im Inland geernteten Weintrauben stammen. Mit Stand April 2008 sind saatgutrechtlich 87 Ertragsrebsorten (66 davon sind oben in der Tabelle angeführt), 15 Unterlagsrebsorten und 12
Zierrebsorten zugelassen. Die Angabe
sortenrein ist nur dann erlaubt, wenn der Wein zu 100% aus der angegebenen Rebsorte stammt.
Zuckergehalt: Die Bezeichnung für einen bestimmten Gehalt an
Restzucker ist gemäß EU-Verordnung fakultativ am
Etikett enthalten. Als
trocken gilt ein Wein mit maximal 4 g/l oder 9 g/l wenn die
Gesamtsäure nicht mehr als 2 g/l niedriger als der Restzucker ist. Bei z. B. 8 g/l erfordert dies zumindest 6 g/l Gesamtsäure. Die übrigen Grade sind
halbtrocken mit 12 g/l oder 18 g/l, wenn die Gesamtsäure nicht mehr als 10 g/l niedriger ist,
lieblich mit höherem Wert als für halbtrocken aber maximal 45 g/l, sowie
süß mit zumindest 45 g/l. Weingesetzlich nicht relevante Begriffe sind
feinherb,
fränkisch trocken und
herb.
Süßung (Erhöhung Restzucker): Der Wein darf um nicht mehr als 4% vol Alkoholgehalt gesüßt werden (sinngemäß zu verstehen). Es darf ausschließlich ein als
Süßreserve bezeichneter Traubenmost verwendet werden, konzentrierter Traubenmost und RTK ist für Landwein, Qualitätswein und Prädikatswein verboten (ist sogar Einschränkung des EU-Rechts; Grund ist die Erhaltung der Ursprünglichkeit des Weines). Bei Zugabe von Traubenmost zum Prädikatswein muss dieser der gleichen Prädikatsweinstufe entsprechen.
Anreichern (Erhöhen des natürlichen Alkoholgehalts): Darf bei allen Weinarten (unabhängig Weinfarbe und Qualitätsstufe) um maximal 2% vol Alkoholgehalt mittels der zugelassenen Mittel vorgenommen werden (siehe im Detail unter Anreichern). Früher war in Deutschland für Land- und Qualitätsweine nur Saccharose (Trockenzucker) zugelassen. Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes wurde aber im Jahre 1989 das Deutsche Weingesetz geändert. Nach einer erfolgten Anwendung darf bei Qualitätswein b. A. ein Alkoholgehalt von 15% vol nicht überschritten werden. Bei Prädikatswein ist ein Anreichern prinzipiell nicht zulässig (ist sogar Einschränkung gegenüber EU-Recht).
Weinkategorien: Im August 2009 wurde die EU-Weinmarktordnung mit grundlegenden Änderungen der Weinbezeichnungen und Qualitätsstufen gültig. In Deutschland wurden die neuen Bezeichnungen g.g.A. und g.U. bis Ende 2011 verboten. Ab 2012 trat die Regelung in Kraft, die alten traditionellen Bezeichnungen Landwein, Qualitätswein und Prädikatswein (mit allen Prädikatsstufen-Bezeichnungen) weiterhin verwenden zu dürfen. Zusätzlich können (müssen aber nicht) am Etikett die neuen Bezeichnungen „geschützte geographische Angabe“ und „geschützter Ursprung“ angeführt werden, jedoch nicht in abgekürzter Form. Die neuen Qualitätsstufen (siehe dazu auch unter
Qualitätssystem):
* Wein - entspricht dem nun als Begriff verbotenen Tafelwein
* Wein mit Rebsorten und/oder Jahrgangsangabe
* Wein g.g.A. = Wein mit geschützter geographischer Angabe = Landwein
* Wein g.U. = Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung = Qualitätswein
Wein ohne Sorten- und/oder Jahrgangsangabe - Deutscher Wein (früher
Tafelwein): Muss ausschließlich aus im Inland geernteten Weintrauben hergestellt sein. Muss ausschließlich von zugelassenen Rebsorten stammen. Muss natürlichen Mindestalkoholgehalt in der Zone A von 5% vol (44 °Oe) und in der Zone B von 6% vol (50 °Oe) aufweisen. Muss nach etwaiger Anreicherung einen vorhandenen Alkoholgehalt von mindestens 8,5% vol = 67 g/l in den Zonen A und B aufweisen. Muss einen in Weinsäure ausgedrückten Gesamtsäuregehalt von mindestens 3,5 g/l aufweisen.
Wein mit Sorten- und/oder Jahrgangsangabe - Deutscher Wein: Es dürfen ausschließlich zugelassene Rebsorten verwendet und angegeben werden.
Landwein bzw. (jedoch Verwendung bis vorläufig Ende 2011 verboten)
Wein g.g.A.: Muss zumindest 85% von Weintrauben stammen, die in dem umschriebenen Gebiet geerntet worden sind, z. B. Ahrtaler Landwein. Eine Konzentrierung durch Kälte ist nicht erlaubt. Ein Anreichern des Mostes vor der Vergärung ist zulässig. Der Hektar-Höchstertrag ist 15.000 l Wein. Muss Geschmacksrichtung „trocken“ oder „halbtrocken“ entsprechen.
Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete bzw. (jedoch Verwendung bis vorläufig Ende 2011 verboten)
Wein g.U.: Sensorische und analytische Prüfung mit positivem Ergebnis und Zuerkennung der
Amtlichen Prüfnummer. Der Wein muss die für ihn typischen Bewertungsmerkmale aufweisen und in Aussehen, Geruch und Geschmack frei von Fehlern sein. Er kann für Anbaugebiete, aber auch engere geografische Bezeichnungen, etwa Bereiche, Großlagen, Ortsnamen und Einzellagen genutzt werden. Selbst Weinbergs- und Flurnamen (Parzellen), die nach dem Weingesetz von 1971 nicht mehr zulässig waren, können künftig unter bestimmten Umständen wieder verwendet werden. Die Weine benötigen Produktspezifikationen, die Erzeugung (Rebsorten, Erträge, Geschmacksrichtung etc.) und den besonderen, herkunftsbedingten Geschmack beschreiben.
Die verwendeten Weintrauben müssen ausschließlich aus zugelassenen Rebsorten der Spezies Vitis vinifera stammen. Sie müssen in einem einzigen „bestimmten Anbaugebiet“ geerntet und grundsätzlich in dem bestimmten Anbaugebiet zu Qualitätswein verarbeitet worden sein. Der aus den verwendeten Weintrauben gewonnene Most im gärfähig befüllten Behältnis muss mindestens den von den Weinbau treibenden Ländern für jedes bestimmte Anbaugebiet und für jede Rebsorte festgesetzten natürlichen Mindestalkoholgehalt aufgewiesen haben. Der vorhandene Alkoholgehalt muss mindestens 7 % vol = 56 g/l betragen und der Wein einen Mindest-Gesamtalkoholgehalt von 9% vol = 71 g/l aufweisen. Zusatz von konzentriertem Traubenmost und Kältekonzentrierung sind verboten.
Prädikatswein: Muss zumindest den QbA-Kriterien entsprechen erfüllen. Die Stufen:
Kabinett: Zumindest 67 °Oe bis 82 °Oe unterschiedlich je Anbaugebiet. Zumindest 7% vol = 56 g/l vorhandener Alkoholgehalt. Zumindest 9% = 71 g/l Mindest-Gesamtalkoholgehalt.
Spätlese: Zumindest 76 °Oe bis 90 °Oe unterschiedlich je Anbaugebiet. Als Vorgabe gilt eine „späte Lese“ und vollreifer Zustand der Trauben.
Auslese: Zumindest 83 °Oe bis 100 °Oe unterschiedlich je Anbaugebiet. Es muss eine Aussonderung aller kranken und unreifen Beeren erfolgen.
Beerenauslese: Zumindest 110 °Oe bis 128 °Oe unterschiedlich je nach Anbaugebiet. Es dürfen nur weitgehend edelfaule oder zumindest überreife Trauben verwendet werden. Der natürlich vorhandene Alkoholgehalt muss zumindest 5,5% vol betragen.
Trockenbeerenauslese: Zumindest 150 °Oe bis 154 °Oe. Muss weitgehend aus edelfaulen Trauben gekeltert werden.
Eiswein: Zumindest 110 °Oe bis 128 °Oe (wie Beerenauslese). Die gefrorenen Trauben werden gekeltert und gepresst, das Eis bleibt im Trester zurück.
Sekt: Ein qualitativ höherwertiger Sekt trägt die Bezeichnung „Deutscher Sekt“, in diesem Fall besteht er zu 100% aus in Deutschland gewachsenen Trauben. Die Bezeichnung „Sekt bA“ besagt, dass die Trauben zu 100% aus einem bestimmten Anbaugebiet stammen.
Sonstige Weinbezeichnungen bzw. Weintypen:
Badisch Rotgold,
Classic,
Federweißer,
Liebfrauenmilch,
Rotling,
Schieler,
Schillerwein,
Selection und
Weißherbst dürfen jeweils unterschiedlich per Type unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden.
In Deutschland wichtige Institutionen, Gremien, Behörden und Forschungs-Anstalten, die im Zusammenhang mit Weinbau forschende, organisierende, kontrollierende, publizistische oder ausbildende Funktionen wahrnehmen:
Deutsche Weinakademie,
DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft),
DWF (Deutscher Weinfonds),
DWI (Deutsches Wein-Institut),
Geilweilerhof,
Geisenheim,
Gesellschaft für Geschichte des Weines,
VDP (Verband deutscher Prädikatsweingüter),
Weinbauring Franken und
Weinsberg.