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  Ahr  Baden  Franken
  Hessische Bergstrasse  Mittelrhein  Mosel (Mosel-Saar-Ruwer)
  Nahe  Pfalz  Rheingau
  Rheinhessen  Saale-Unstrut  Sachsen
  Württemberg    

Deutschland hat eine über zweitausend Jahre alte Weinkultur. Aber bereits vorher wurde importierter Wein getrunken, was eine in einem keltischen Grab gefundene griechische Weinflasche aus Ton aus der Zeit um 400 v. Chr. beweist. Die ältesten Weinberge befanden sich an den Ufern von Rhein, Neckar und Mosel. Diese Flüsse mit den lang gestreckten Tälern, sowie ihre Nebenläufe sind auch heute noch die klassischen Anbaugebiete. Der deutsche Weinbau wurde durch die Kolonisation der Griechen in Gallien begründet und dann durch die römische Kultur zur Vollkommenheit gebracht. Durch die Unterwerfung von Gallien durch Julius Cäsar (100-44 v. Chr.) gelangte der römische Weinbau vom Rhônetal bis an den Rhein. Kaiser Probus (232-282) trug durch fördernde Maßnahmen für die weitere Ausdehnung bei. Im 5. Jahrhundert war der Weinbau in Deutschland bereits so verbreitet, dass Chlodwig (466-511) das so genannte „Salische Gesetz“ erließ, das den Diebstahl eines Rebstocks unter Strafe stellte. Im 6. und 7. Jahrhundert verbreitete sich der Weinbau nach Süd- und Norddeutschland. König Dagobert I. (610-639) ist urkundlich als Schenker von Weingärten an Kirchen bezeugt. Weinbau in der Pfalz ist durch eine Urkunde König Siegberts III. aus dem Jahre 653 belegt u. im 8. Jahrhundert werden bereits weit über hundert Weinbau-Orte in der Pfalz erwähnt.

Kaiser Karl der Große (742-814) gab weitere, wichtige Impulse, er ließ dichte Wälder roden und mit Rebstöcken aus Ungarn, Italien, Spanien, Lothringen und der Champagne bepflanzen. Unter anderem erließ er erste Gesetze zur Weinbereitung und gab die Erlaubnis, den selbsterzeugten Wein auch zu verkaufen (siehe auch unter Buschenschank). Entscheidend für einen kultivierten Weinbau war der Orden der Zisterzienser, der in ganz Europa Tausende Klöster gründete und sich professionell mit Weingartenpflege, Rebsortenauswahl und Weinbereitung beschäftigte. Im Jahre 1136 gründeten zwölf Mönche aus Burgund das berühmte Kloster Eberbach im heutigen Rheingau. Innerhalb der nächsten 100 Jahre entstanden zwischen Worms und Köln 200 Niederlassungen am Rhein. Im 12. und 13. Jahrhundert war das Kloster mit seinen Ablegern sozusagen das größte Weinbau-Unternehmen der Welt. Zunächst pflanzten die Mönche aus dem französischem Burgund mitgebrachte Rebstöcke, darunter waren vor allem rote Sorten. Sie erkannten aber bald, dass im Rheingau weiße Reben am besten gediehen.

Im 15. Jahrhundert erreichte der deutsche Weinbau mit rund 400.000 Hektar Rebfläche seine größte Ausdehnung; dies ist viermal so viel wie heute. Die Weingärten befanden sich aber hauptsächlich in niedrig gelegenen Flachlagen. Der Dreißigjährige Krieg (1618-1648) hinterließ so wie wie in großen Teilen Europas Zerstörungen, von denen sich der deutsche Weinbau nur schwer und langsam erholte. Viele vormalige blühende Weingebiete wie Bayern, Nord-, Ost- und Mitteldeutschland wurden gar nicht mehr mit Rebstöcken bepflanzt. Aber auch das Aufkommen von Bier als Massengetränk setzte dem Weinbau stark zu. Der Wein wurde immer rarer und teurer. Im Jahre 1563 war ein Stück Rheinwein (1.200 Liter) noch für 300 Goldtaler zu haben, einige Jahre später kostete die gleiche Menge bereits 500 Goldtaler. Erst ab Beginn des 18. Jahrhunderts nahm der Weinbau wieder Aufschwung. Durch die Säkularisierung der Klöster anfangs des 19. Jahrhunderts traten vor allem Adelige an die Stelle der Mönche, denen der heutige Standard zu verdanken ist. Qualität begann eine große Rolle zu spielen. In diesem Zusammenhang erfolgte in den Jahren 1868 und 1897 die Preußische Lagenklassifikation. Zu dieser Zeit kam über Deutschland ab Anfang der 1860er-Jahre die Reblaus- und die Mehltau-Plage.

Die deutschen Weinbaugebiete gehören zu den nördlichsten der Welt und befinden sich damit im Grenzbereich zwischen dem feuchtwarmen Golfstromklima im Westen und dem trockenen Kontinentalklima im Osten. Der vielfältige Boden besteht aus Basalt, Buntsandstein, Fels, Löss, Muschelkalk, Porphyr, Schiefer und Vulkangestein. Die besten Weinberge liegen im Norden; häufig ist der Boden für sonstige wirtschaftliche Nutzung ungeeignet. Deutschland produziert von über 100.000 Hektar Rebfläche jährlich rund zehn Millionen Hektoliter Wein. Der Export beträgt ein rundes Viertel davon, die traditionellen Abnehmer sind Großbritannien, USA, Niederlande und Japan. Im Jahre 1972 gab es noch über 100.000 Weinbaubetriebe, seitdem erfolgte ein starker Strukturwandel und eine enorme Reduktion. Im Jahre 2000 waren es nur mehr knapp 70.000. Rund 50.000 davon bewirtschaften nur bis einen Hektar und nur knapp neun Prozent mehr als fünf Hektar Rebfläche. Im Laufe der Jahrhunderte haben sich etwa 25.000 Weinbergsnamen mit oft nur ein paar Rebzeilen entwickelt. Diese wurden durch das Weingesetz 1970 und die darauffolgende Flurbereinigung im Jahre 1971 auf rund 2.700 Einzellagen reduziert.

Einzellage (EL): Diese kleinste Weinbergsflächeneinheit ist nur selten unter fünf Hektar groß. Es gibt aber die Bandbreite von weniger als einem bis zu 200 Hektar. Von den unten ausgewiesenen insgesamt 2.709 Einzellagen stehen aber derzeit ungefähr 50 nicht unter Ertrag bzw. sind diese zum Teil auch gar nicht mehr bestockt.

Großlage (GL): Diese umfasst mehrere benachbarte, aber nicht unbedingt aneinander angrenzende Einzellagen, deren Qualität als gleich oder zumindest ähnlich gilt (was aber in nicht so seltenen Fällen nicht zutrifft). Meist trägt diese Großlage den Namen der früher berühmtesten Einzellage (vor der Reduzierung). Aus der Angabe auf dem Flaschenetikett geht aber nicht hervor, ob es sich um eine Einzellage oder um eine Großlage handelt.

Bereich (BER): Kann sehr groß sein, zum Beispiel fällt das gesamte Anbaugebiet Rheingau in den Bereich Johannisberg, bzw. ist damit identisch.

Anbaugebiete: Diese sind vor allem im Südwesten konzentriert und zwar in den Tälern des Rheins und der Mosel sowie deren zahlreichen Nebenflüssen. Im Süden sind sie eher locker in die Landschaften eingestreut. Durch die im Jahre 1990 erfolgte Wiedervereinigung kamen die zwei neuen Anbaugebiete Sachsen und Saale-Unstrut im Osten dazu. Die neuen Weinbaubereiche Stargarder Land und Schleswig-Holstein sind streng genommen keine Anbaugebiete, da hier nur Landweine erzeugt werden dürfen. Die Weinbaubetriebe Gesamt (WB-G) sind definiert gemäß Agrarstatistikgesetz: zumindest 2 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche bzw. 30 Ar bestockte Rebfläche; unter WB-5 sind die Weinbaubetriebe mit fünf Hektar und mehr Rebfläche angeführt. Die Anbaugebiete (Stand 2007):

Anbau-Gebiet
BER
GL
EL
WB-G
WB-5
Hektar
% weiß
% rot
Ahr 1 1 43 267 19 552 12,9 87,1
Baden 9 15 315 6.543 708 15.889 55,4 44,6
Franken 3 23 216 2.393 262 6.083 80,4 19,6
Hessische Bergstraße 2 3 23 111 18 436 79,1 20,9
Mittelrhein 2 11 111 192 26 455 85,5 14,5
Mosel 6 19 524 3.659 395 8.981 90,6 9,4
Nahe 1 7 328 698 315 4.136 74,4 25,6
Pfalz 2 25 325 3.670 1.589 23.390 60,2 39,8
Rheingau 1 11 123 572 193 3.094 84,7 15,3
Rheinhessen 3 24 434 3.498 1.808 26.333 67,9 32,1
Saale-Unstrut 3 4 37 124 20 662 73,7 26,3
Sachsen 2 4 23 68 13 441 81,6 18,4
Schleswig-Holstein - - - - - 10 100,0 -
Stargarder Land - - - - - 3 66,7 33,3
Württemberg 6 17 207 4.825 579 11.526 28,5 71,5
GESAMT 40 164 2.709 26.620 5.945 102.024 63,2 36,8

Deutscher Wein unterscheidet sich von Wein aus anderen Ländern durch seine Leichtigkeit, Spritzigkeit und Fruchtigkeit. Die lange Vegetationszeit und die geringe Sommerhitze machen die Weine filigran und nicht zu alkoholreich. Das Geheimnis liegt in der guten Ausgewogenheit von Süße und Säure; in Verbindung mit dem geringeren Alkoholgehalt ergibt dies eine besondere Rasse. Die Weine zeichnen sich nicht selten durch eine erstaunliche Langlebigkeit aus. Über 140 Rebsorten sind offiziell zugelassen, Marktbedeutung haben davon jedoch davon nur ein gutes Dutzend. In den letzten zehn Jahren hat sich der Rebsortenspiegel stark verändert. Knapp zwei Drittel der Rebsorten sind Weißwein- und ein gutes Drittel mit steigender Tendenz Rotweinsorten. Im Jahre 2000 war das Verhältnis noch 71% Weißweinsorten zu 29% Rotweinsorten. Die häufigste Rebe ist nach wie vor mit rund einem Fünftel Anteil der Riesling, der leicht zugenommen hat. An zweiter Stelle liegt zwar immer noch der Müller-Thurgau, dessen Bestand hat sich jedoch um rund 5.000 Hektar bzw. um 25% reduziert. Die stärksten Aufsteiger sind Grauburgunder mit 52%, Dornfelder mit 48%, Lemberger (Blaufränkisch) mit 35%, Weißburgunder mit 28%, sowie Spätburgunder mit 20% Steigerung. Zu den stärksten Absteigern zählen Kerner und Scheurebe mit je 37% und Bacchus mit 31% Rückgang, sowie auch noch viele andere deutsche Neuzüchtungen, die stark an Boden verloren haben. Die ersten fünf Sorten belegen 60% der Gesamtrebfläche. Die 66 häufigsten Kelterrebsorten sind (Stand 2007):

Rebsorten-Name
Synonyme - Spielarten
Farbe
Hektar
%
Riesling Weißer Riesling, Rheinriesling weiß 21.722 21,3
Müller-Thurgau Rivaner, Riesling-Silvaner weiß 13.824 13,6
Pinot Noir
davon Samtrot
Spätburgunder, Blauburgunder
Blauer Spätburgunder Klon Samtrot
rot 11.820
381
11,6
Dornfelder - rot 8.185 8,0
Silvaner Grüner Silvaner, Sylvaner weiß 5.261 5,2
Blauer Portugieser Portugieser, Autrichien, Portugais Bleu rot 4.551 4,5
Pinot Gris Ruländer, Grauburgunder weiß 4.413 4,3
Kerner Kernerrebe weiß 3.848 3,8
Pinot Blanc Weißburgunder weiß 3.589 3,5
Trollinger Blauer Trollinger, Vernatsch u.v.a. rot 2.504 2,5
Schwarzriesling Müllerrebe, Pinot Meunier rot 2.397 2,3
Regent - rot 2.182 2,1
Bacchus Frühe Scheurebe weiß 2.061 2,0
Scheurebe Sämling 88 weiß 1.702 1,7
Blaufränkisch Blauer Limberger, Limberger, Lemberger rot 1.702 1,7
Chasselas Gutedel, Dorin, Fendant u.v.a. weiß 1.129 1,1
Chardonnay - weiß 1.120 1,1
Traminer Roter Traminer, Clevner weiß 831 0,8
St. Laurent Blauer St. Laurent rot 675 0,7
Huxelrebe - weiß 656 0,6
Ortega - weiß 653 0,6
Faberrebe - weiß 632 0,6
Elbling Kleinberger, Weißer Elbling u.v.a. weiß 580 0,6
Morio-Muskat Morio weiß 517 0,5
Acolon - rot 473 0,5
Merlot - rot 431 0,4
Domina - weiß 404 0,4
Dunkelfelder - rot 362 0,4
Sauvignon Blanc Muskat-Sylvaner weiß 336 0,3
Cabernet Mitos - rot 320 0,3
Cabernet Sauvignon - rot 278 0,3
Frühburgunder Blauer Frühburgunder, Clevner rot 251 0,2
Cabernet Dorsa - rot 222 0,2
Auxerrois Auxerrois Blanc de Laquenexy weiß 177 0,2
Heroldrebe - rot 163 0,2
Muskateller Gelber Muskateller, Muscat Blanc u.v.a. weiß 156 0,2
Reichensteiner - weiß 113 0,1
Siegerrebe - weiß 108 0,1
Ehrenfelser - weiß 100 0,1
Zweigelt Blauer Zweigelt, Rotburger rot 98 0,1
Rieslaner Mainriesling weiß 85 0,1
Optima Optima 113 weiß 75 0,1
Würzer - weiß 67 0,1
Nobling - weiß 65 0,1
Johanniter - weiß 59 0,1
Dakapo - rot 59 0,1
Solaris - weiß 54 0,1
Regner - weiß 51 0,1
Phoenix - weiß 46 -
Perle - weiß 41 -
Kanzler - weiß 34 -
Findling - weiß 31 -
Juwel - weiß 26 -
Deckrot - rot 22 -
Schönburger - weiß 21 -
Helfensteiner Blauer Weinsberger, Helfensteyner rot 20 -
Kernling - weiß 18 -
Rotberger - rot 18 -
Goldriesling (1) - weiß 16 -
Albalonga - weiß 14 -
Tauberschwarz Blauer Hängling rot 14 -
Ehrenbreitsteiner - weiß 10 -
Hegel - rot 10 -
Hölder - weiß 6 -
Freisamer - weiß 4 -
Veltliner Grüner Veltliner weiß 2 -
ROTE SORTEN 37.558 36,8
WEISSE SORTEN 64.4366 63,2
GESAMT 102.024 100

Deutschlands Anbaugebiete liegen mit einer einzigen Ausnahme in der europäischen Weinbauzone A, nur das Anbaugebiet Baden zählt (wie Österreich) zur Zone B. Daraus leiten sich auch spezielle EU-weinrechtliche Vorgaben ab, die unter Anreichern (Alkohol-Erhöhung), Entsäuerung, Säuerung und Süßung detailliert beschrieben sind (siehe dazu auch unter Weingesetz). Qualitäts- und Prädikatsweine müssen einer analytischen und sensorischen (organoleptischen) Prüfung unterzogen werden (siehe dazu unter amtliche Prüfnummer). Die Qualitätsstufen bzw. Weintypen sind jenen in Österreich sehr ähnlich.

Ertrag: Die nationale Hektarertrags-Regelung erfasst alle Weine, die auf zur Erzeugung von QbA-geeigneten Rebflächen geerntet werden. Da alle deutschen Rebflächen als QbA-fähig eingestuft sind, sind auch Tafelweine und Landweine davon betroffen. Das im Jahre 1994 in Kraft getretene deutsche Weingesetz sieht Ertrags-Beschränkungen für Weintrauben, sowie alle Weinarten und auch alkoholfreien Wein und Essig vor. Die Mengen werden verantwortlich von den Anbaugebieten definiert und sind je Anbaugebiet und zum Teil auch Qualitätsstufe unterschiedlich. Beim Qualitätswein sind dies 90 hl/ha (Baden, Franken, Saale-Unstrut, Sachsen), 100 hl/ha (Ahr, Hessische Bergstraße, Rheingau), 105 hl/ha (Mittelrhein, Nahe, Pfalz, Rheinhessen) und 125 hla/ha (Mosel). In den Anbaugebieten Mosel, Nahe, Pfalz und Rheinhessen gibt es eigene Vorgaben für Tafelwein und Landwein (150 hl/ha) und Verarbeitungswein (200 hl/ha).

Geschmacks-Angaben: Diese sind zumeist am Etikett enthalten. Als trocken gilt ein Wein mit maximal 4 g/l Restzucker, oder mit maximal 9 g/l wenn die Gesamtsäure nicht mehr als 2 g/l niedriger ist. Bei zum Beispiel 8 g/l Restzucker erfordert dies zumindest 6 g/l Gesamtsäure. Die Maximalwerte sind: trocken 4 bzw. 9 g/l, halbtrocken 12 g/l (bzw. 18 g/l, wenn der Restzucker nicht mehr als 10 g/l über der Gesamtsäure liegt), halbsüß (in Deutschland eher selten verwendeter Begriff) und lieblich 45 g/l und süß mehr als 45 g/l.

Mostgewicht: Das deutsche Weinrecht legt für jede Qualitätsstufe von Tafelwein bis Eiswein ein Mindest-Mostgewicht fest. Dabei wird innerhalb der einzelnen Qualitätsstufen nochmals nach Rebsorten diffenziert. Um den unterschiedlichen klimatischen Bedingungen gerecht zu werden, sind diese Mengen von Anbaugebiet zu Anbaugebiet unterschiedlich.

Weinkategorien: Im August 2009 wurde die EU-Weinmarktordnung mit grundlegenden Änderungen der Weinbezeichnungen und Qualitätsstufen gültig. Um den EU-Staaten Zeit für Umstellungen zu geben, gilt eine Übergangsfrist bis August 2011. In Deutschland wurden die neuen Bezeichnungen bis dahin sogar verboten, um die Kontinuität zu wahren; die alten traditionellen Namen gelten vorläufig weiterhin. Es gibt folgende neue Bezeichnungen bzw. Qualitätsstufen (siehe dazu auch detailliert unter Qualitätssystem):

* Wein - entspricht dem nun als Begriff verbotenen Tafelwein
* Wein mit Rebsorten und/oder Jahrgangsangabe
* Wein g.g.A. = Wein mit geschützter geographischer Angabe - entspricht dem Landwein
* Wein g.U. = Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung - entspricht dem Qualitätswein

Tafelwein: Das Mostgewicht muss mindestens 44 °Oe bis 50 °Oe betragen. Entweder ist es ein einfacher Wein aus Deutschland selbst (dann heißt er „Deutscher Tafelwein“) oder ein Verschnitt aus Weinen aus mehreren EU-Ländern. Auf dem Etikett darf ein Anbaugebiet oder Bereich, jedoch kein Orts- oder Lagename angeführt sein. Wird eine Rebsorte auf dem Etikett angegeben, dann muss der Wein zu 85% aus dieser bestehen. Der Tafelwein darf aus Weinen verschiedener Jahrgänge gemischt werden.

Landwein: Das Mostgewicht muss mindestens 47 °Oe bis 53 °Oe betragen. Er muss aus einem der 20 Landweingebiete stammen. Er muss um 0,5% vol mehr Alkohol aufweisen als Tafelwein und darf maximal 18 g/l Zuckerrest enthalten.

Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete = QbA: Zumindest 50 °Oe bis 72 °Oe Mostgewicht unterschiedlich je Anbaugebiet. Er muss aus einem der 13 deutschen Anbaugebiete stammen. Auf dem Etikett muss der Name der Großlage oder des Bereiches angegeben sein. Der Name der Einzellage ist dann erlaubt, wenn der Wein zu mindestens 85% aus Rebsorten dieser Einzellage stammt.

Prädikatswein = (früher QmP): Muss zumindest den QbA-Kriterien entsprechen bzw. Kabinett-Bedingungen erfüllen. Das Mostgewicht kann unterschiedlich je Bereich und Rebsorte sein, die Mindestgrenze ist 67 °Oe, das entspricht etwa 8,6% vol Alkohol. Auf dem Etikett darf eine Einzellage angegeben sein. Die Angabe des Reifegrades in Oechsle ist möglich, obwohl er vorausgesetzt werden kann. Die Trauben müssen zu 100% von der angegebenen Rebsorte und aus der angegebenen Gegend stammen.

Classic und Selektion: Ab Jahrgang 2001 wurden zwei neue Qualitäts-Bezeichnungen für gebietstypische Qualitäts- und Prädikats-Weine aus definierten Sorten eingeführt.

Kabinett: Zumindest 67 °Oe bis 82 °Oe. Im Gegensatz zu Österreich bereits ein Prädikatswein.

Spätlese: Zumindest 76 °Oe bis 90 °Oe unterschiedlich je Anbaugebiet. Als Vorgabe gilt eine „späte Lese“ und vollreifer Zustand der Trauben.

Auslese: Zumindest 83 °Oe bis 100 °Oe unterschiedlich je Anbaugebiet. Es muss eine Aussonderung aller kranken und unreifen Beeren erfolgen.

Beerenauslese: Zumindest 110 °Oe bis 128 °Oe unterschiedlich je nach Anbaugebiet. Es dürfen nur weitgehend edelfaule oder zumindest überreife Trauben verwendet werden. Der natürlich vorhandene Alkoholgehalt muss zumindest 5,5 % vol betragen.

Trockenbeerenauslese: Zumindest 150 °Oe bis 154 °Oe. Muss weitgehend aus edelfaulen Trauben gekeltert werden.

Eiswein: Zumindest 110 °Oe bis 128 °Oe (wie Beerenauslese). Die gefrorenen Trauben werden gekeltert und gepresst, das Eis bleibt im Trester zurück.

Sekt: Ein qualitativ höherwertiger Sekt trägt die Bezeichnung „Deutscher Sekt“, in diesem Fall besteht er zu 100% aus in Deutschland gewachsenen Trauben. Die Bezeichnung „Sekt bA“ besagt, dass die Trauben zu 100% aus einem bestimmten Anbaugebiet stammen.

Wichtige deutsche Institutionen, Gremien, Behörden und Forschungs-Anstalten, die im Zusammenhang mit Weinbau forschende, organisierende, kontrollierende, publizistische oder ausbildende Funktionen wahrnehmen: Deutsche Weinakademie, DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft), DWF (Deutscher Weinfonds), DWI (Deutsches Wein-Institut), Geilweilerhof, Geisenheim, Gesellschaft für Geschichte des Weines, VDP (Verband deutscher Prädikatsweingüter), Weinbauring Franken und Weinsberg.